Das letzte, was Sie nach einem unverschuldeten Autounfall gebrauchen können, ist Ärger mit der gegnerischen Versicherung bei der anstehenden Schadensregulierung. Sie haben es als Geschädigter mit einem mächtigen Gegner zu tun! Da ein Unfall eine Ausnahmesituation ist, wissen viele Geschädigte nicht, was für die Schadensbegrenzung zu tun ist bzw. welche umfassenden Rechte Ihnen eigentlich zustehen.

Wer den Schaden hat, sollte einen unabhängigen Kfz-Sachverständigen hinzuziehen!

Ein altes deutsches Sprichwort sagt „besser nachgeben als zu Schaden kommen“. Das mag im Lebensalltag seine Berechtigung haben, definitiv aber nicht bei der Schadensregulierung nach einem Verkehrsunfall. Wer hier seine Interessen bzw. alle Schadenspositionen nicht konsequent verfolgt, wird finanzielle Verluste erleiden. Dieser Beitrag zeigt, wie Sie das bei der Kfz-Schadensabwicklung gezielt vermeiden können. Ergreifen Sie Ihr umfassendes Recht auf Schadenersatz und setzen Sie auf einen unabhängigen Kfz-Sachverständigen zur Ermittlung der Schadenshöhe.

Definition: Was ist unter Schadensregulierung zu verstehen?

Nach einem Verkehrsunfall ist die Schadensregulierung der formale Vorgang, um Ersatzansprüche gemäß § 249 BGB einfordern zu können. Der Prozess der Regulierung beginnt, nachdem der Unfallverursacher eine fristgerechte Schadensmeldung vorgenommen hat. Im Haftpflichtfall (= unverschuldeter Autounfall) können Sie auf Kosten der gegnerischen Versicherung einen Kfz Gutachter für das gesamte Schadensmanagement von der Gutachtenerstellung bis zur Reparatur in einer Werkstatt oder Auszahlung des Unfallschadens beauftragen.

Schneller Überblick: Bringen Sie Ihr Wissen auf die Überholspur

    • Die fristgerechte Schadenmeldung ist die Grundlage für die Abwicklung von Schadensersatzansprüchen bei Sachschäden und Personenschäden.
    • Sie haben im Haftpflichtfall als Geschädigter viele Rechte, die weit über die Übernahme von Reparaturkosten hinausgehen.
    • Durch den professionellen Regulierungsservice eines Sachverständigenbüros nimmt die Schadensregulierung zielfokussiert Fahrt auf.
    • Der Verursacher des Unfall beging Fahrerflucht? Der Zentralruf der Versicherer oder die Verkehrsopferhilfe können Unfallgeschädigte unterstützen.
    • Probleme bei mit der Versicherung? Schalten Sie einen Anwalt ein, um sich gegen Kürzungen oder eine Verweigerungshaltung zu wehren.

Häufig gestellte Fragen:

Wie lange dauert die Schadensregulierung?

Im Regelfall können Sie für die Schadensregulierung mit einer Dauer zwischen 4 und 8 Wochen rechnen, wobei es hierfür keinen gesetzlich vorgeschriebenen Wert gibt.

Was steht dem Geschädigten bei der Schadenregulierung zu?

Sie können selbst auf Kosten der gegnerischen Haftpflichtversicherung einen Kfz-Sachverständigen für die Gutachtenerstellung beauftragen. Ohne dieses Dokument kann die Schadensregulierung nicht abgewickelt werden. Darüber hinaus steht Geschädigten eine Nutzungsausfallentschädigung (alternativ ein Mietwagen) sowie Schadensersatz für den merkantilen Minderwert zu. Auch Schmerzensgeld ist bei einem Personenschaden prüfbar.

Kann ich mir die Schadenssumme von der Versicherung auszahlen lassen?

Ja, Sie können sich für die fiktive Abrechnung entscheiden und sich so den Unfallschaden von der Haftpflichtversicherung auszahlen lassen. Es besteht keine Verpflichtung zur Reparatur des Fahrzeugs (= konkrete Abrechnung).

Wer zahlt die Rechnung für Gutachter und Rechtsanwaltskosten?

Die Versicherung des Schädigers, sofern dieser die Schuld zu 100% trägt.

Was kann alles ebenfalls über die Schadenregulierung abgerechnet werden?

Je nach Szenario und Unfallort kommen weitere Posten wie Abschleppkosten, Umbaukosten, die Kosten für die Neuanmeldung bei einer Ersatzbeschaffung, Ansprüche auf Verdienstausfall, Verschrottungskosten, Heilungskosten, Kosten für eine haushaltsführende Hilfskraft und sogar Beerdigungskosten bei einem Verkehrsunfall mit Todesfolge in Frage.

Wer kommt für weitere Schäden auf (an Straßen, Schildern, Ampeln, Gebäuden etc.)?

Hierfür greift die Versicherung des Unfallverursachers, sofern keine grobe Fahrlässigkeit oder gar Vorsatz vorliegen. Der Einfluss von Alkohol oder Drogen am Steuer des Fahrzeugs kann dazu führen, dass die Versicherung ggf. nicht vollumfänglich für den Schaden aufkommt.

Wer muss sich um die Schadenmeldung weiterer Schäden kümmern?

Wichtig ist, als Verursacher den Schaden der in der Stadt zuständigen Behörde oder der Polizei zu melden, ansonsten handelt es sich um Unfallflucht (Beschädigung von öffentlichem Eigentum). Wird die Polizei zur Unfallstelle gerufen, werden die Beamten den Schaden aufnehmen und an die zuständige Behörde weiterleiten. Paragraf 9 der Straßenverkehrsordnung (StVO) regelt die Sorgfaltspflicht beim Rückwärtsfahren: Die Beschädigung eines Schildes ohne Meldung wird zu einem Bußgeld führen!

Kann ich auch im Kaskoschadenfall einen eigenen Gutachter beauftragen?

Im Regelfall wird die Vollkaskoversicherung (im reduzierten Umfang auch die Teilkasko) gemäß Versicherungsvertrag ihr Weisungsrecht ausüben und selber einen Kfz Gutachter bestimmen. Im Einzelfall ist zu prüfen, welche genauen Bedingungen im Versicherungsvertrag diesbezüglich festgeschrieben sind.

Starten Sie die Haftpflicht-Schadensregulierung bereits am Unfallort mit Kfz-Sachverständiger Rump!

Sie können sich bei einem Versicherungsschaden auch am Wochenende flexibel via Notfall-Hotline an Kfz Gutachter Rump wenden, um die Schadensregulierung sofort in erfahrene Hände zu legen. Durch den Vor-Ort-Service können Sie alles flexibel vom Arbeitsplatz aus voranbringen. Termine und die Erstellung des für die Abrechnung notwendigen Gutachtens sind innerhalb von 24 Stunden möglich.

Ihre Rechte bei der Schadensregulierung: Sagen Sie Nein zum gegnerischen Versicherer!

Es ist Ihr gutes Recht, nach einem unverschuldeten Verkehrsunfall selbst einen Gutachter zu beauftragen, ohne für die Sachverständigenkosten aufkommen zu müssen. Nur eine unabhängige Gutachtertätigkeit ist die Voraussetzung, um alle legitimen Schadensersatzansprüche konsequent durchzusetzen.

Ein unabhängiger Kfz-Sachverständiger wird ALLE Ansprüche prüfen (z. B. die Reparatur in einer Fachwerkstatt). Der von der gegnerischen Versicherung vorgeschlagene Kfz-Sachverständige wird maximal das Notwendige in Erwägung ziehen. Durchsetzbar sind z. B. diese Schadenspositionen bei einem nicht selbst verschuldeten Unfall:

  • Übernahme von Reparaturkosten und Gutachterhonorar
  • Übernahme der Kosten für einen Rechtsanwalt
  • Nutzungsausfallentschädigung oder Mietwagen für die unfallbedingte Ausfallzeit laut Gutachten
  • Schadensersatz für erlittene Wertminderung des Unfallfahrzeugs
  • Schmerzensgeld (ggf. zuzüglich Ersatz für Verdienstausfall und Heilbehandlungskosten)
  • Kosten für das Abschleppen oder die Verschrottung bei einem wirtschaftlichen Totalschaden mit einem minimalen Restwert

Unabhängiges Kfz-Gutachten vs. Kostenvoranschlag bei der Schadensregulierung

Unterhalb der Bagatellschadensgrenze von etwa 750 Euro reicht ein Kostenvoranschlag für die Schadensregulierung. Bei einem Bagatellschaden muss die Versicherung die Kosten für ein erstelltes Schadensgutachten nicht übernehmen. Bei einem großen Schaden oberhalb der Bagatellschadensgrenze hingegen schon. Ob es sich überhaupt noch um einen Bagatellschaden handelt, kann ihn das geschulte Auge von Kfz Gutachter Rump zeigen.

Schadensregulierung nach Kostenvoranschlag kann nur zu Verlusten führen

Wenn Sie nach einem Unfall den Service Ihres Autohauses nutzen, verzichten Sie womöglich auf einen nicht unerheblichen Teil Ihrer Schadensersatzansprüche. Bedenken Sie, dass nur ein Kfz-Sachverständiger den merkantilen Minderwert oder einen Zeitraum für die Nutzungsentschädigung aussagekräftig beziffern wird. In einem Kostenvoranschlag kommt diese Position für gewöhnlich überhaupt nicht vor.

Kfz-Schadensregulierung auf Gutachtenbasis: So kommen Sie zu Ihren Rechten!

Auch als Unfallopfer müssen Sie eine vollständige Beweissicherung im Versicherungsfall gewährleisten, um alle Schadensersatzansprüche durchsetzen zu können. Insofern kann Sie ein Sachverständiger schon am Unfallort bei der Beweissicherung unterstützen.

2 Personen, 2 Versionen vom Unfallhergang: Welcher Versicherungsnehmer hat Recht?

Die eindeutige Schilderung des Unfallhergangs lässt bei der Schuldfrage keine Zweifel aufkommen. Mit Hilfe des Gutachtens lassen sich Schaden und Reparaturkosten sowie die unfallbedingte Ausfallzeit exakt gegenüber der gegnerischen Versicherung beziffern. Bei einem wirtschaftlichen Totalschaden ist der ermittelte Wiederbeschaffungswert die Basis für die Schadensregulierung. Die Ausfallzeit ist maßgeblich für die Höhe des Nutzungsausfall bzw. die Länge der Mietwagennutzung.

Schadensregulierung mit fiktiver Abrechnung: Sie können sich den Schaden auszahlen lassen

Kfz-Sachverständiger Rump wird Ihnen alle Optionen für die Regulierung des Schadens mit der Versicherung nahebringen. Sie können sich auch für die fiktive Abrechnung entscheiden und sich den Unfallschaden von der Versicherung auszahlen lassen. Je nach Szenario und Fahrzeugalter kann diese Option bei der Schadensregulierung finanziell durchaus attraktiv sein. Sie müssen auch bei der fiktiven Abrechnung nicht auf Ihre umfangreichen Schadensersatzansprüche verzichten.

Ablauf für eine schnelle Schadensregulierung: Nutzen Sie diese praktische Hilfestellung

Wenden Sie sich nach dem Unfall an ein unabhängiges Sachverständigenbüro, um die Schadensregulierung in erfahrene Hände zu legen. Nutzen Sie die hier verfügbare Vorlage: Sie zeigt Ihnen in übersichtlicher Form, welche Angaben für die Unfallmeldung notwendig sind.

Schadensregulierung
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Gut zu wissen: Die Rolle der Polizei bei der Schadensregulierung bzw. im Streitfall

Bei vermeintlichen Bagatellschäden (Kratzer oder oberflächlicher Blechschaden) besteht keine Pflicht, die Polizei zwecks Unfallaufnahme zu rufen. Einzig bei Personenschäden sind Unfallbeteiligte verpflichtet, Polizeibeamte zu rufen.

Bei Uneinigkeit der beteiligten Personen oder gar aggressivem Verhalten des Unfallgegners ist es ratsam, zur Beweissicherung und Dokumentation die Polizei zu rufen. Dasselbe gilt bei fehlender Bereitschaft für das Austauschen von Anschrift und weiteren Kontaktdaten. Die Polizeibeamten werden einen Unfallbericht inklusive Unfallskizze anfertigen, den Sie bei der Versicherung einreichen können. Falls Sie die Regulierung ohne Polizeihilfe angehen wollten, sollten Sie selber einen aussagekräftigen Unfallbericht anfertigen.

Nicht immer ist der Unfallhergang auf den ersten Blick nachvollziehbar!

Beachten Sie aber, dass die Polizei die Schuld der Versicherungsnehmer oft unbeantwortet lässt. Sie sollten daher trotzdem in Eigenregie Beweise sammeln und insbesondere Fotos schießen. Die Polizei wird Hinweise wie Bremsspuren dokumentieren können, die für Laien auf den ersten Blick nicht viel aussagen. In Kombination mit einem angefertigten Unfallgutachten lässt sich anhand des Schadens und der Spuren die Schuldfrage meistens eindeutig klären.

Mit dieser Dauer müssen Sie bei der Schadensregulierung rechnen

Eine konkrete gesetzliche Frist gibt es nicht. Mit Blick auf die Regulierungspraxis sind 1 bis 2 Monate als üblicher Rahmen für die vollständige Schadensregulierung durch die zuständige Versicherung anzusehen. Die gegnerische Versicherung darf in keinem Fall die Regulierung absichtlich in die Länge ziehen.

Schadensregulierung: Diese Fristen sollten Sie kennen!

Paragraf 7 der Allgemeinen Bedingungen für die Kraftfahrtversicherung (AKB) in dieser Hinsicht entscheidend. Für die verpflichtende Schadensmeldung haben Unfallverursacher in der Regel maximal 1 Woche Zeit. Auch Unfallopfer sollten ihre eigene Versicherung über den Schadensfall in Kenntnis setzen. Wird eine Teilschuld zugesprochen, handelt es sich auch um einen Fall für die eigene Kaskoversicherung.

Auch das noch: Versicherung nimmt Kürzungen vor, zahlt oder meldet sich nicht!

Leider gehört eine gewisse Kürzungstaktik zum Geschäft der Schadensregulierung, Umso wichtiger ist es, dass Sie mit dem Netzwerk eines leistungsstarken Kfz-Sachverständigen bei Bedarf sofort mit einem Rechtsanwalt reagieren können.

Probleme mit der Haftpflichtversicherung des Verursachers?

Kommt es zu Kürzungen oder lehnt der Versicherer des Unfallgegners die Zahlung in diesem Versicherungsfall ab, sollten Sie bei klarer Schuldfrage Klage einreichen. In jedem Fall sollten Sie aber den üblichen Zeitrahmen abwarten. Ihr Anwalt wird Sie zu allen Optionen beraten können. Häufig geht es z.B. um die Frage, ob ein Anspruch auf Reparatur in einer Fachwerkstatt besteht.

Schadensregulierung ohne Versicherung: Nur mit Einigungsprotokoll eine gute Idee!

Bei einem kleinen Lackschaden, der eindeutig unter der Bagatellgrenze liegt, kann das eine gute Option sein. Das setzt aber Einigkeit unter den Unfallbeteiligten voraus. Dies sollte schriftlich verbindlich mit einem Einigungsprotokoll fixiert werden. Die Schadensregulierung ohne Versicherung kann für den Verursacher langfristig günstiger sein als der drohende „Höherstufungsschaden“: Durch den Verlust der erreichten Schadenfreiheitsklasse würden die Beiträge nach dem Unfall im Folgejahr teurer. Sie sollten in jedem Fall durchrechnen, ob der Höherstufungsschaden tatsächlich teurer wäre!

„Sonderfälle“ bei der Schadensregulierung: Darauf sollten Sie achten!

Schadensregulierung bei einem Leasingfahrzeug (Sachschäden)

Hier ist das Vorgehen vertraglich streng reglementiert (ähnlich wie bei der Vollkaskoversicherung). Wenden Sie sich umgehend an Ihren Leasinggeber, um das weitere Vorgehen zu besprechen. Aus dem Unfall ableitbare Schadensersatzansprüche stehen rechtlich gesehen dem Leasinggeber zu, da dieser der Eigentümer des Fahrzeugs ist.

Schadensabwicklung mit einem ausländischen Fahrzeug?

In diesem Fall sollten Sie sich an das Deutsche Büro Grüne Karte (e.V.) wenden, das für die Schadensregulierung solcher Haftpflichtfälle zuständig ist. Ein in Deutschland ansässiger Versicherer wird dann stellvertretend für die ausländische Haftpflichtversicherung die Schadensregulierung vornehmen. Auch die Direktregulierung ist eine prüfbare Option. Ist der Unfallgegner unbekannt/flüchtig, kann die Verkehrsopferhilfe eingeschaltet werden.

Fazit: Bei der Schadensregulierung sollten Sie professionelle Unterstützung nutzen!

Sie haben gelesen, wie umfassend Ihre Ansprüche nach einem unverschuldeten Autounfall sind. Sie haben aber auch gelesen, dass es zahlreiche Probleme bei der Schadensregulierung mit der Versicherung geben kann. Mit einem unabhängigen Sachverständigenbüro setzen Sie auf eine fachkompetente und serviceorientierte Expertise, die Ihnen die gesamte Schadensregulierung zielfokussiert abnehmen kann. Sie geben die Regulierung zwar in andere Hände, können aber zu jeder Zeit alle wichtigen Entscheidungen selbst treffen!

Immer für Sie im Einsatz: Nach einem Unfall direkt Kfz-Sachverständiger Rump anrufen!

Zögern Sie nicht und nutzen Sie eine kostenfreie Beratung unter 0173 5469338: Sie werden schnell erkennen, dass die Schadensregulierung mit professioneller Hilfe für Sie keine Herausforderung mehr nach einem Unfall sein wird.