Die Frage „Unfall, was tun als Geschädigter?“ stellt sich in Deutschland alle paar Sekunden: So oft ereignen sich statistisch gesehen Verkehrsunfälle hierzulande. Dieser Ratgeber gibt mit Checklisten handlungsorientierte Antworten auf die Frage „Unfall, was tun als Geschädigter?“. Eines sollten Sie definitiv NICHT tun: Der kürzungsfreudigen Haftpflichtversicherung des Schadensverursachers die Regie überlassen.

Unfall, was tun als Geschädigter?

7-Punkte-Checkliste aus Gutachterhand zusammengefasst

  1. Zuerst muss die Unfallstelle gesichert werden, dann sind bei Bedarf Rettungswagen und Polizei zu rufen (bei Verletzten). Erst nach dem Leisten Erster Hilfe geht es an die formale Unfallaufnahme.
  2. Rufen Sie einen unabhängigen Kfz-Gutachter wie Marcel Rump im Großraum Frankfurt am Main zeitnah nach dem Unfall an: Ein Schadengutachten ist für Geschädigte oberhalb der Bagatellgrenze kostenlos.
  3. Sie müssen bei klarer Schuldfrage nicht warten, bis die Versicherung der Gegenseite mit vermeintlich gut gemeinten Ratschlägen anruft.
  4. Lassen Sie die Schadenssumme nach dem Unfall mit einem eigenen Gutachter unabhängig ermitteln. Ein Kostenvoranschlag ist in vielen Fällen für Ihre Ansprüche nicht ausreichend als Abrechnungsgrundlage (nur für Bagatellschäden > 750 Euro Reparaturkosten).
  5. Die Kostenübernahme für die Reparatur laut Schadensgutachten kann mit Sachverständigenhilfe schnell klar sein.
  6. Sie können alle Optionen prüfen und sich neben der Werkstatt auch für die fiktive Abrechnung entscheiden (= Unfallschaden bzw. Geld auszahlen lassen).
  7. Bei einem Unfall im Ausland sollten Sie vorbereitet sein und einen Europäischen Unfallbericht in der Zielsprache bereits im Handschuhfach parat liegen haben. Die Abwicklung des Schadens am Auto kann meistens über einen Versicherungsbeauftragten von Deutschland aus erfolgen, wobei das Schadensrecht des Ziellandes gilt.
  8. Die Versicherung kürzt / zahlt nicht oder macht Ärger? Als Geschädigter können und sollten Sie sich auf Kosten des Versicherers des Unfallgegners einen Anwalt für Verkehrsrecht nehmen, um Waffengleichheit und Handlungssicherheit bei der Unfallregulierung für Ihr Auto zu nutzen.

Häufige Fragen:

Was tun nach einem Unfall als Geschädigter?

Sie müssen am Unfallort bleiben und diesen mit Warndreieck, Warnblinklicht etc. sichern. Folgeunfälle sind zu vermeiden. Bei Verletzten müssen Rettungskräfte gerufen und Erste Hilfe geleistet werden. Erst dann wenden Sie sich der Beweissicherung mit einem Unfallbericht und einer Unfallskizze zu.

Was tun bei einem Unfall mit Blechschaden?

Als Geschädigter bzw. Unfallbeteiligter müssen Sie nicht unbedingt die Polizei rufen, wenn nur ein Blechschaden (Parkrempler) vorliegt. Füllen Sie einen Unfallbericht aus (hier herunterladen) und lassen Sie die Schadenshöhe unabhängig von einem Kfz-Gutachter feststellen. Dann sind Ihre Schadenersatzansprüche bezifferbar.

Kann ich mir als Geschädigter einen Mietwagen nehmen?

Ja, sofern der Unfallwagen reparaturbedingt ausfällt und eine entsprechende Angabe im Schadengutachten zu finden ist. Der Mietwagen muss wegen der Schadenminderungspflicht derselben Fahrzeugklasse entstammen.

Checkliste: Was tun an der Unfallstelle als Geschädigter?

  • Anhalten, ruhig bleiben und Überblick verschaffen. Zuerst hat die Sicherung des Unfallortes oberste Priorität, bringen Sie sich und andere in Sicherheit (z. B. hinter die Leitplanke auf der Autobahn).
  • Setzen Sie einen Notruf ab, falls es Verletzungen gibt, und leisten Sie erste Hilfe.
  • Sind alle versorgt, geht es an die Beweisdokumentation mit einem Unfallbericht: Tauschen Sie Daten mit dem Unfallgegner aus und rufen Sie noch am Unfallort einen eigenen Kfz-Sachverständigen an. Bei Fahrerflucht kann die Kennzeichenermittlung via Zentralruf der Versicherer erfolgen: Können Zeugen etwas zum Schaden am Auto und Unfallhergang in diesem Fall aussagen?
  • Bedenken Sie: Je größer der Schaden, desto umfassender sind Ihre Ersatzansprüche und auch Rechte als Geschädigter nach einem Unfall.

Unfall, was tun als …?

Nehmen Sie Ihre Perspektive für Handlungssicherheit ein!

Geschädigter (= Haftpflichtschaden: Unfallgeschädigter, kein Versicherungsnehmer!)

Bei einem Auffahrunfall ist die Schuld oft eindeutig. Trotzdem sollten Sie Fotos schießen und den Unfallhergang dokumentieren. Als Geschädigter stellen Sie Ihre Schadenersatzansprüche an die Versicherung des Unfallverursachers. Dieser hat den Unfallschaden fristgerecht zu melden. Nutzen Sie Ihr Recht, das Schadensmanagement inkl. Gutachtenerstellung in erfahrene Sachverständigenhände auf Kosten der Gegenseite legen zu können.

Verursacher (= Kaskoschaden: Weisungsrecht laut Versicherungsvertrag beachten)

Lassen Sie sich am Unfallort nicht unter Druck setzen, unterschreiben Sie kein Schuldeingeständnis. Für den Schaden am fremden Fahrzeug kommt Ihre Haftpflichtversicherung auf, wenn Sie eine Schadenmeldung fristgerecht vornehmen.
Für den Schaden am eigenen Fahrzeug müssen Sie eine Kaskoversicherung abgeschlossen haben, wobei nur eine Vollkaskoversicherung umfassende Leistungen bietet. Die Schadenfreiheitsklasse spielt insofern bei der Schadenregulierung für das Unfallfahrzeug eine Rolle.

Unklare Schuldfrage: Ein Unfallgutachten bringt Klarheit in die Schadensregulierung!

Sie sehen an diesem möglichen Szenario, wie wichtig die Dokumentation von Beweismitteln am Unfallort bzw. des gesamten Unfallgeschehens ist. Bei einer Teilschuld ist eine Quotenregulierung die Regel. Sie können sich von Ihrem Gutachter auch über die Vorteile des Quotenvorrechts für die Versicherungsabwicklung beraten lassen. Im Einzelfall kommt es auf jedes Prozent Schuld an: Vor Gericht kann ein Unfallgutachten insofern bei strittiger Schuldfrage eine wichtige Rolle spielen.

Als Geschädigter den Unfall der eigenen Versicherung melden?

Ja, das kann bei strittiger Schuldfrage zur Absicherung durchaus sinnvoll sein. Bedenken Sie, dass auch Ihr Fahrzeug jetzt ein Unfallwagen ist. Sollte die Kaskoversicherung später belangt werden, ist eine fristgerechte Meldung notwendig. Das gilt auch für die Haftpflichtversicherung, wenn der Unfallgegner Schadenersatzansprüche erhebt.

Keine Schuld am Unfall? Ihre Ansprüche als Geschädigter

Mit einem unabhängigen Kfz-Gutachter wie Marcel Rump sind Sie definitiv am besten beraten, wenn Sie den Schaden respektive Autounfall am nicht selbst verschuldet haben. Er wird Sie über alle Schadenersatzansprüche aufklären, die sich auf Gutachtenbasis durchsetzen lassen:

  • Erstellung eines Schadensgutachten auf Kosten der gegnerischen Autoversicherung.
  • Beauftragung eines Fachanwalts für Verkehrsrecht ohne eigenen Kostenanteil für den Geschädigten.
  • Reparatur oder fiktive Abrechnung als Option für Geschädigte nach dem Unfall.
  • Bei einem Totalschaden erhalten Geschädigte nach dem Unfall die Differenz aus Wiederbeschaffungswert und Restwert für eine Ersatzbeschaffung. Nutzungsausfall wird für eine Wiederbeschaffungsdauer von bis zu 14 Tagen gezahlt.
  • Anspruch als Geschädigter auf Nutzungsausfallentschädigung ODER Mietwagen für die unfallbedingte Reparaturdauer.
  • Schadenersatz für erlittene merkantile Wertminderung (vor allem bei neuen und teureren Fahrzeugen wichtig).
  • Schmerzensgeld, falls es zu einem Personenschaden gekommen ist (z. B. Schleudertrauma oder Brüche). In diesem Fall kommen auch ein Haushaltsführungsschaden und die Übernahme von Heilungskosten und Ersatz für Verdienstausfall in Betracht.
  • Erstattung einer Unkostenpauschale für den Geschädigten durch den eintrittspflichtigen Autoversicherer.
  • Anspruch auf Kostenfaktoren, die sich aus dem Gutachten ergeben, zum Beispiel: Beilackierungskosten, Verbringungskosten, Vermessungskosten, Stundensätze einer markengebundenen Werkstatt etc.

Nach Unfall: Als Geschädigter einen Anwalt hinzuziehen?

Unfall, was tun als Geschädigter? Diese Frage kann Ihnen regulierungstechnisch nicht nur ein Gutachter, sondern auch ein Fachanwalt sehr lösungsorientiert beantworten. Bei eigener Unschuld muss die gegnerische Versicherungsgesellschaft zwecks Waffengleichheit auch für anfallende Anwaltskosten abgesehen von den Gutachterkosten aufkommen!

Falls die Versicherung kürzt oder gar nicht zahlt, gibt es keinen Grund, als Geschädigter nach dem Unfall auf einen Anwalt zu verzichten. Entscheiden Sie sich beispielsweise für die fiktive Abrechnung, sind Kürzungsversuche bei den Stundensätzen sehr wahrscheinlich. Falls Sie Schmerzensgeldansprüche durchsetzen wollen, führt an einem Rechtsanwalt in aller Regel kein Weg vorbei.

Fazit:

Besser durch die Unfallregulierung als Geschädigter mit eigenem Gutachter!

Viele Antworten haben Sie hier mit praktischen Checklisten direkt aus Gutachterhand erhalten. Sie wissen jetzt, welche Schritte Sie nach einem unverschuldeten Verkehrsunfall gehen sollten und warum ein eigener Gutachter, die für Sie finanziell beste Entscheidung ist. Geschädigte sollten nach dem Unfall aktiv werden und sich nicht in die Hände des gegnerischen Versicherungsmanagements begeben. Daraus ergeben sich hohe finanzielle Nachteile.

Kfz Sachverständiger Rump hilft Geschädigten nach Unfall in Frankfurt!

Rufen Sie an, um sich in Ihrem Schadensfall professionell und vor allem unabhängig unterstützen zu lassen. Und das nicht nur nach einem Unfall als Geschädigter bei der Versicherungsregulierung.
Im Blog macht Sie Kfz Gutachter Marcel Rump mit aktuellen Themen und Beispielen vertraut, die auch in Ihrem Fall für die Rechte als Unfallgeschädigter eine wichtige Rolle spielen könnten.