Vor der Option ‚Nutzungsausfallentschädigung oder Mietwagen‘ stehen Sie irgendwann nach einem unverschuldeten Unfall, wenn Ihr Auto nicht mehr fahrtüchtig ist. Sie sind aber auf die Nutzung angewiesen, der Nachteil ist unmittelbar fühlbar! Für die Dauer der Reparatur in einer Werkstatt oder den Zeitraum der Ersatzbeschaffung bei einem Totalschaden haben Sie Anspruch auf eine Nutzungsausfallentschädigung. Im Gegensatz zum Mietwagen können Sie frei über diese Entschädigungsleistung verfügen.
Welche Voraussetzungen zu beachten sind und wie hoch die Nutzungsausfallentschädigung für Ihr verunfalltes Fahrzeug ist, lesen Sie in 5 Minuten in diesem Ratgeber unseres Kfz Gutachterbüros. Das Wichtigste zeigt Ihnen der Schnellcheck.
Definition: Was ist Nutzungsausfallentschädigung
Schnellcheck: Das Wichtigste zur Nutzungsausfallentschädigung in 60 Sekunden
- Nutzungsausfall wird für bis zu 14 Tage bei einem Haftpflichtschaden gewährt: Entscheidend sind die Angaben zur Reparatur im Schadensgutachten bzw. die Standzeit in der Werkstatt.
- Höhe der Nutzungsausfallentschädigung: Pro Tag wird in der Nutzungsausfalltabelle 11 Fahrzeugklassen eine Entschädigung zwischen 23 und bis zu 175 Euro zugeordnet.
- Geschädigte müssen als zentrale Voraussetzungen Nutzungswille und die entgangene Nutzungsmöglichkeit darlegen, um eine Nutzungsausfallentschädigung geltend zu machen. Zudem muss das Unfallfahrzeug fahruntüchtig sein.
- Zweitwageneinwand der Versicherung: Trotz vorhandenem Zweitwagen kann Nutzungsausfall beantragt werden, wenn dieser von einem anderen Familienmitglied genutzt wird.
- Nutzungsausfallentschädigung oder Ersatzfahrzeug während Reparatur? Bei unklarer Schuldfrage bzw. wahrscheinlicher Teilschuld ist Nutzungsausfall die sicherere Option, andernfalls könnte eine Beteiligung an Mietwagenkosten drohen.
Häufige Fragen zur Nutzungsausfallentschädigung
Wie hoch ist die Nutzungsausfallentschädigung nach einem Autounfall?
Je nach Fahrzeugtyp werden laut EurotaxSchwacke-Tabelle zwischen 23 und 175 Euro gezahlt. Dieser Wert ist mit der Ausfallzeit in Tagen zu multiplizieren: Das Ergebnis zeigt die Höhe der Nutzungsausfallentschädigung.
Wie berechnet man die Nutzungsausfallentschädigung?
Am besten auf Basis eines unabhängigen Sachverständigengutachtens im unverschuldeten Schadensfall. Der Gutachter wird die Reparaturdauer präzisieren und den Unfallwagen in die richtige Fahrzeuggruppe einordnen.
Wie lange bekommt man Nutzungsausfallentschädigung?
Solange, wie das Auto unfallbedingt fahruntüchtig ist bzw. in einer Werkstatt steht. Oft sind es 6 bis 14 Tage Nutzungsausfallentschädigung. Geschädigte haben allerdings die Schadenminderungspflicht zu beachten: Die Reparaturdauer darf nicht künstlich in die Länge gezogen werden. In seltenen Fällen kann die Versicherung aus diesem Grund eine Notreparatur des Fahrzeugs verlangen.
Wer hat Anspruch auf Nutzungsausfall?
Alle Unfallgeschädigten bei klarer Schuldzuweisung, sofern das Unfallauto nicht fahrbereit ist und Nutzungswille sowie Nutzungsmöglichkeit vorliegen. Ein vorhandener Zweitwagen muss anderweitig genutzt werden, um Anspruch auf Nutzungsausfall zu legitimieren.
Wo Nutzungsausfallentschädigung beantragen?
Die Nutzungsausfallentschädigung wird im Rahmen der Schadensregulierung bei der Autoversicherung des Unfallgegners eingefordert. Geschädigte müssen diesen Schadensposten aktiv einfordern! Kfz Gutachter Marcel Rump unterstützt & berät Sie nach einem Autounfall!
Wie funktioniert die Nutzungsausfallentschädigung?
Wie und ob Sie Nutzungsausfall nach einem Verkehrsunfall für Ihr Fahrzeug nutzen können / sollten, erklärt Ihnen am besten ein selbst gewählter, unabhängiger Kfz-Sachverständiger. Bedenken Sie, dass der Versicherungssachverständige des Unfallverursachers kein finanzielles Interesse daran hat, Sie über alle Schadenersatzansprüche aufzuklären. Sie können und sollten ihn daher ablehnen.
Auf der Basis eines zeitnah erstellten Schadengutachtens können Sie Nutzungsausfall beim Haftpflichtversicherer einfordern, wenn Sie auf ein Ersatzfahrzeug verzichten möchten.
Ihr Recht laut BGB für die Nutzungsausfallentschädigung
Rechtlich maßgebend ist § 249 Absatz 2 des Bürgerlichen Gesetzbuches: Daraus geht hervor, dass Unfallgeschädigten abgesehen von einem Ersatzwagen alternativ auch ein angemessener Geldbetrag zusteht. Hierbei handelt es sich um die Nutzungsausfallentschädigung.
Auch eine Aufteilung bzw. Mischnutzung kann in Betracht kommen, wenn Sie einige Tage einen Mietwagen brauchen, für den Rest aber eine Nutzungsausfallentschädigung beantragen.
Werkstatt oder Reparatur des Fahrzeugs in Eigenregie?
Grundsätzlich können Sie Schäden am Fahrzeug auch selbst reparieren. Für die Abrechnung mit der Versicherung brauchen Sie einen Reparaturnachweis (z. B. Fotoaufnahmen) als Ersatz für eine Werkstattrechnung. Diesen Weg sollten Sie nur mit erfahrener Gutachterexpertise gehen. Sie dürfen in dem Fall die Reparaturzeit nicht künstlich in die Länge ziehen. Ob Nutzungsausfall bei fiktiver Abrechnung des Schadens möglich ist, muss von Fall zu Fall entschieden werden.
Voraussetzung für Nutzungsausfallentschädigung nach Auffahrunfall?
Um Anspruch auf Nutzungsausfall zu haben, muss das Auto nicht einsatzbereit bzw. nicht mehr verkehrssicher sein. Zudem dürfen Geschädigte nicht die Hauptschuld am Unfall tragen. Von zentraler Bedeutung sind aber Nutzungswille und Nutzungsmöglichkeit: Sie müssen auf das Fahrzeug für tägliche Fahrten angewiesen sein.
Liegen Sie nach dem Unfall mit einer Verletzung im Krankenhaus, liegt rein formal keine Nutzungsmöglichkeit vor. Eine zentrale Voraussetzung für die Nutzungsausfallentschädigung wäre nicht erfüllt. Bei einem Personenschaden rücken Ansprüche auf Schmerzensgeld in den Fokus.
Nutzungsausfallentschädigung trotz Zweitwagen?
Ja, auch das ist möglich, auch wenn die Autoversicherung der Gegenseite das aus Kostengründen naturgemäß anders sieht. Entscheidend ist, ob das Zweitfahrzeug genutzt wird. Davon ist grundsätzlich auszugehen, denn sonst wäre es nicht angeschafft worden.
Wann wird keine Nutzungsausfallentschädigung gewährt?
Prinzipiell immer dann, wenn die genannten Voraussetzungen nicht erfüllt sind oder aber Unfallgeschädigte sich für einen Ersatzwagen entscheiden. Für reine Freizeitfahrzeuge wie Quads oder Oldtimer wird Nutzungsausfall nicht gewährt.
Bekomme ich eine Nutzungsausfallentschädigung für mein Motorrad?
Für Motorräder gibt es aber eine eigene Nutzungsausfalltabelle: Hier kann Schadensersatz geltend gemacht werden, wenn ein Motorrad wie ein Auto täglich für den Arbeitsweg genutzt wird.
Nutzungsausfallentschädigung: Was gilt bei älteren Fahrzeugen?
Unfallfahrzeuge, die älter als 5 Jahre sind, werden in der Nutzungsausfalltabelle laut Rechtsprechung um eine Gruppe herabgestuft. Ist es älter als 10 Jahre, kann eine Herabstufung um zwei Fahrzeuggruppen möglich sein. Laut BGH Urteil ist auch ein Abzug bis auf die reinen Vorhaltekosten möglich, wenn das Fahrzeug deutlich älter als 10 Jahre ist (vergl. BGH NJW 1984, 484).
Nutzungsausfall: Wie viel Geld bekommt man?
Um die Höhe der Nutzungsausfallentschädigung als konkreten Nutzwert zu berechnen, müssen die Ausfallzeit und die Gruppe aus der Nutzungsausfalltabelle präzisiert werden. Beides wird Ihr Gutachter bestimmen.
Der Bundesgerichtshof betont die Bedeutung dieser Tabellen und empfiehlt ausdrücklich deren Anwendung. (vergl. VersR 05,284). Die Tabelle nach Sander / Küppersbusch / Kuhn und Seifert ist seit 1966 mit nunmehr 38.000 Fahrzeugmodellen die Basis für die Nutzungsausfallentschädigung.
Beispielrechnung für die Nutzungsausfallentschädigung
Nehmen wir als Beispiel für die Nutzungsausfallentschädigung an, Sie fahren einen VW Passat. Dieser ist mit einem Tagessatz von 50 Euro in Gruppe F zu finden. Fällt das Auto unfallbedingt 10 Tage aus, dürfen Sie mit einer Ausfallentschädigung in Höhe von 500 Euro rechnen. Sie erkennen spätestens hier, dass es um viel Geld gehen kann.
Gibt es eine maximale Obergrenze für die Nutzungsausfalltabelle?
In der Regulierungspraxis gelten bis 14 Tage als üblicher Rahmen. Bei einem Totalschaden können es für die Wiederbeschaffungszeit bis zu 16 Tage sein: In diesen Zeitraum darf auch eine angemessene Überlegungsfrist einfließen. Die Wiederbeschaffungsdauer beginnt ab dem Unfallzeitpunkt
Ein viel beachtetes Urteil des OLG Celle zeigt, dass der Anspruch auf eine Nutzungsausfallentschädigung deutlich über 20 Tage hinaus gehen kann. Gemäß Aktenzeichen 5 U 159/13 wurden eine Klägerin insgesamt 26 Tage für die Nutzungsausfallentschädigung zugesprochen.
Sie sollten daher mit dem leistungsstarken Gutachternetzwerk im Einzelfall immer alle Optionen prüfen. Die Rechtsprechung lässt immer Handlungsspielräume offen.
Nutzungsausfall für Luxusfahrzeuge wie Ferrari, Porsche und AMG?
Hier kommt es sehr auf den Einzelfall an. Klar ist, dass die Tabelle für Nutzungsausfall mit 175 Euro als Entschädigung in Gruppe L den Höchstwert definiert. Besagte Fahrzeuge sind dort aber nicht zu finden. Manche Anwälte vertreten die Auffassung, ein Multiplikator sei anzusetzen, um die Ansprüche auf Nutzungsausfallentschädigung in diesen Fällen zu erhöhen.
Zu prüfen ist aber, inwieweit das mit der Schadenminderungspflicht zu vereinbaren ist und ob solche Luxusfahrzeuge tatsächlich jeden Tag benutzt werden und somit Nutzungswille gegeben ist. Ist ein solcher PKW als Teil einer ’normalen‘ Lebenshaltung einzustufen?
Wie mache ich den Nutzungsausfallentschädigung bei der gegnerischen Versicherung geltend?
Sie können einen Musterbrief bzw. ein Schreiben einreichen, mit dem Sie Nutzungsausfall als Entschädigung in ausgewiesener Höhe einfordern. Sie können es sich leicht machen, indem Sie direkt nach dem Unfall einen unabhängigen Kfz Schadengutachter anrufen: Dieser wird Sie von der Beweissicherung, über die Gutachtenerstellung bis hin zur Versicherungsregulierung für Ihr Fahrzeug unterstützen.
Nach persönlicher Beratung können Sie entscheiden, ob Sie eine Nutzungsausfallentschädigung für die Dauer der Reparatur oder Wiederbeschaffung geltend machen wollen. Die notwendigen Werte für die Berechnung stammen mit einem unabhängigen Gutachter aus aussagekräftiger Expertenhand.
Fazit: Nutzen Sie mit einem Kfz Gutachterbüro einen professionellen Regulierungsservice!
Im Großraum Frankfurt am Main bietet Ihnen Marcel Rump mit seinem Gutachternetzwerk einen umfassenden Regulierungsservice, um Ihre Ansprüche nach einen unverschuldeten Unfall konsequent einzufordern. Alles aus einer Hand für die Schadensaufnahme: Nutzen Sie eine kostenfreie Beratung, um Ihre Optionen und alle legitimen Schadensposten zu beleuchten.
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