Was bedeutet der Begriff ‚Bagatellschaden‘? Wann darf ich einen Gutachter beauftragen?

Im Laufe der Jahre kann es immer Mal wieder vorkommen, dass ein Fahrzeug eine Schramme oder eine Delle bekommt. In vielen Fällen bleiben diese kleinen Blessuren unbemerkt und können sich so in die Karosserie eines Pkws, Lkws oder Motorrads festsetzen. Ein Laie kann in einem solchen Fall nur schwer erkennen, ob es sich in einem solchen Fall um einen sogenannten Bagatellschaden handelt oder ob der eigentlich geringfügige Schaden doch schwerer als gedacht ausfällt. Zudem erläutert der folgende Ratgeber, wann in einem solchen Fall ein Gutachter beauftragt werden darf.

Ein Kfz-Gutachten sorgt für Sicherheit
Um auch bei vermeintlich kleinen Schäden immer auf der sicheren Seite zu sein, sollte auch in einer solchen Situation ein Gutachter beauftragt werden. Denn als Laie ist es häufig nur schwer zu beurteilen, ob es sich um einen Bagatellschaden handelt oder ob dieser doch größer ausfällt. Dieser Punkt ist unter anderem auch dann sehr wichtig, wenn das Fahrzeug irgendwann einmal verkauft werden soll. Zu diesem Zeitpunkt muss entschieden werden, ob das Fahrzeug als unfallfrei bezeichnet werden darf oder nicht.

Was genau ist ein Bagatellschaden?
Anders als bei einem gravierenden Sachschaden, wird bei einem Bagatellschaden nur das Blech beschädigt. Dadurch wird der Wert des Fahrzeugs nicht nachhaltig verändert. Allerdings spielt hierbei auch die Art des Autos, Lkws oder Motorrads eine wichtige Rolle. So ist ein Kratzer oder eine Beule ist bei einem alten Fahrzeug häufig geringer einzustufen als bei einem sehr teuren Luxusfahrzeug. Kommt es bei einem Unfall zu leichten Personenschäden, werden diese Art von Schäden in der Regel nicht als Bagatellschaden eingestuft.

Warum und wann sollte ich noch vor Ort einen Gutachter benachrichtigen?
Falls der Geschädigte eines Bagatellschadens nicht am Unfallort anzutreffen sein, wie zum Beispiel beim Ein- oder Ausparken, sollte zunächst eine angemessene Zeit gewartet werden. Tagsüber werden hierfür 30 Minuten und nachts 15 Minuten angesetzt. Für den Fall, dass der Unfallgegner in diesem Zeitraum nicht erscheint, sollte ein Zettel mit den Kontaktdaten beispielsweise an der Windschutzscheibe hinterlassen werden. Denn so lässt sich der Vorwurf „Fahrerflucht“ schon von Beginn an aus der Welt schaffen. Auch macht es Sinn, nach einem Unfall einen Gutachter und die Polizei zu kontaktieren.

Denn die wenigsten von uns wissen, wann es sich um einen Bagatellschaden handelt und wann nicht. Übrigens macht dieser Schritt auch Sinn, wenn niemand bei dem Unfall zu Schaden gekommen ist. Nicht selten stellt sich ein Bagatellschaden bei genauerer Betrachtung als ein deutlich größerer Unfallschaden heraus. Somit ist hierbei Vorsicht immer besser als Nachsicht.

Fazit: Gutachter rufen macht Sinn
Kaum ein Laie weiß, wann es sich bei einem Unfall um einen Bagatellschaden handelt. Selbst erfahrene Fuhrparkleiter können teilweise nicht ohne Weiteres sagen, wann ein solcher vorliegt und wann es sich doch eher um ein größeres Problem handelt. Um als Betroffener hierbei immer auf der sicheren Seite zu sein, sollte in derartigen Situation ein Gutachter gerufen werden. Dieser kann die Situation richtig beurteilen und erstellt eine fachgerechte Fotodokumentation, einen Kostenvoranschlag und vielleicht auch ein Kurzgutachten.