100 % neutrales Unfallgutachten: Die beste Voraussetzung zur Schadensregulierung

Plötzlich Unfallbeteiligter: Bis vor wenigen Stunden war ein Unfallgutachten kein konkretes Thema für Sie. Jetzt sind Sie ohne eigenes Verschulden in einen Autounfall verwickelt, der Schaden am Fahrzeug ist offensichtlich groß. Sie haben nun viele Fragen (insbesondere hinsichtlich der konkreten Schadenshöhe) und wollen wissen, wie die Schadensregulierung mit der Versicherung des Unfallgegners möglichst unkompliziert vorangeht.

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Ein Unfallgutachten präsentiert belastbare Zahlen

Hier sind Sie genau richtig, um viele konkrete Antworten, Handlungsempfehlungen und vor allem unabhängige Expertenhilfe vom Kfz-Sachverständigen Marcel Rump zu erhalten. Diese wird sich für Sie mit einem professionellen Unfallgutachten auszahlen, denn damit kommen alle legitimen Schadenersatzansprüche auf Ihre Abrechnung mit der Versicherung des Schädigers.

Definition Kfz-Unfallgutachten

Ein Unfallgutachten bzw. Schadensgutachten enthält alle zentralen Richtgrößen und eine Fotodokumentation, um den Fahrzeugschaden mit der Kfz-Haftpflichtversicherung abrechnen zu können. Abgesehen von Reparaturkosten, unfallbedingter Ausfallzeit und Wertminderung bestimmt der Gutachter bei einem Totalschaden Wiederbeschaffungswert und Restwert. Oberhalb der Bagatellgrenze von circa 750 Euro muss die Versicherung des Schadenverursachers die Kosten übernehmen.

Kurz & aussagekräftig: Das Wichtigste über Unfallgutachten

  • Unfallgeschädigte dürfen den gegnerischen Versicherungsgutachter ablehnen und bei einem Haftpflichtschaden oberhalb der Bagatellschadengrenze selbst einen neutralen Sachverständigen beauftragen.
  • Ein Unfallgutachten enthält alle wichtigen Werte zur Schadenshöhe, um nach einem Verkehrsunfall sämtliche Posten mit dem Haftpflichtversicherer des Unfallverursachers abrechnen zu können.
  • Je größer der Schaden, desto wichtiger ist ein Unfallgutachten für den Anspruchsteller. Ein Kostenvoranschlag kommt nur bei Bagatellschäden (z. B. Lackkratzer) in Betracht. Diese Einschätzung sollte ein Gutachter treffen!
  • Bei einem Kaskoschaden (Eigenverschulden oder höhere Gewalt) wird die Versicherung selbst ggf. ein Unfallgutachten erstellen lassen.
Kratzer Unfallschaden
Dokumentation Unfallschaden

Häufige Fragen zum Unfallgutachten:

Das rät Experte Marcel Rump

Wer trägt die Kosten für ein Unfallgutachten?

Ist die Schuldfrage klar zu beantworten, muss die Haftpflichtversicherung des Schadenverursachers die Gutachtenkosten vollständig erstatten. Das gilt auch, falls Anwaltskosten entstehen. Bei einem Kaskoschaden übernimmt die Versicherung im Regelfall ebenfalls das Sachverständigenhonorar.

Wie teuer ist ein Unfallgutachten?

Die Kosten für ein Unfallgutachten hängen von der Schadenshöhe ab. Ein mit steigender Schadenshöhe sinkender Prozentsatz wird für ein Unfallgutachten zugrunde gelegt. Unfallgeschädigte müssen nicht für die Kosten aufkommen und mit einer Abtretungserklärung auch nicht in Vorkasse gehen.

Wie lange dauert es, bis ein Unfallgutachten fertig ist bzw. ich mein Geld bekomme?

Beim Kfz Gutachterbüro Rump ist das Unfallgutachten in 24 bis 48 Stunden versandbereit. Die Versicherung zahlt gewöhnlich nach 4 bis 6 Wochen. Die Instandsetzung kann mit einer Reparaturkostenübernahmeerklärung aber bereits sehr zeitnah erfolgen.

Kann ich mir den Schaden auch auszahlen lassen?

Ja, auf Basis eine Unfallgutachtens / Schadengutachtens besteht die Möglichkeit der fiktiven Abrechnung. Es besteht kein Zwang mit einem Unfallgutachten, den Schaden am Fahrzeug tatsächlich reparieren zu lassen.

Wofür benötige ich ein Unfallgutachten?

Ein unparteiisches (!) Unfallgutachten ist die beste Basis, um alle Schadenersatzansprüche abrechnen bzw. durchsetzen zu können. Bei einem Totalschaden ist ein Unfallgutachten unverzichtbar, um Wiederbeschaffungswert und Restwert bestimmen zu können.

Darf ich den Kfz Unfallgutachter selber aussuchen?

Ja, bei eigener Unschuld und oberhalb der Bagatellschadengrenze dürfen Geschädigte den Unfallgutachter selbst bestimmen. Es ist ihr gutes Recht, den von der Gegenseite gestellten Versicherungsgutachter abzulehnen.

Benötige ich ein Unfallgutachten bei einem Bagatellschaden?

Nein, für die Bagatellschadenregulierung ist ein Kostenvoranschlag einer Fachwerkstatt völlig ausreichend. Laut Urteil des Bundesgerichtshofes (BGH) müssen Haftpflichtversicherer unterhalb der Bagatellgrenze von ca. 750 Euro die Gutachtenkosten / das Sachverständigenhonorar nicht übernehmen.

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Kfz Gutachter Marcel Rump
Marcel Rump
KFZ-Meister, freier und unabhängiger KFZ-Sachverständiger

Auf die Schuldfrage kommt es an!

Das Wichtigste über Unfallgutachten

Unfallgutachten beauftragen, wenn Sie KEINE Schuld am Unfall tragen

Sind hatten ohne eigene Schuld einen Auffahrunfall? Dann ist der beste Weg zur Schadensabwicklung, ein unabhängiges Unfallgutachten anfertigen zu lassen. Marcel Rump wird Sie individuell beraten und alles notwendige in die Wege leiten. Lassen Sie sich über Ihre Rechte aufklären und im Zweifelsfall feststellen, ob es sich um mehr als nur einen Bagatellschaden handelt. Mit der Unterstützung des erfahrenen Unfallgutachters kommt auch die wichtige Beweissicherung in erfahrene Hände!

Sie tragen die Schuld am Unfall: Unfallgutachten erstellen lassen?

Im Gegensatz zum Haftpflichtschaden sind Ihnen als Geschädigter bei einem Kaskofall mit Blick auf einen Unfallgutachter die Hände gebunden. Ihre Kaskoversicherung wird ihr Weisungsrecht ausüben und ggf. selbst ab einer bestimmten Schadenshöhe ein Gutachten für den entstandenen Unfallschaden in Auftrag geben.

Sie sollten erst Rücksprache mit der Versicherung halten. Bei Zweifeln kann eventuell ein Zweitgutachten oder Gegengutachten sinnvoll sein, wenn Sie die Entscheidung der Versicherung anfechten wollen.

Sie tragen eine Teilschuld am Unfall: Das gilt fürs Unfallgutachten!

Bei Teilschuld (unklarer Unfallhergang) kommt eine Quote in die Schadenabwicklung, was mit einer Kostenbeteiligung gleichbedeutend ist. Haben Sie nur eine geringe Teilschuld je nach Unfallhergang, müssen Sie nicht mit einer nennenswerten Kostenbeteiligung rechnen. Marcel Rump kann Sie individuell beraten und vorrechnen, was auf Sie zukommen könnte.

Der Ablauf: vom Anruf bis zur Regulierung des Schadens

Es sind nur wenige Schritte, bis Sie nach einem unverschuldeten Unfall (Haftpflichtfall) ein professionelles Unfallgutachten in den Händen halten bzw. es direkt an die Versicherung des Unfallverursachers schicken lassen:

  1. Unabhängigen Kfz Gutachter anrufen, ggf. direkt am Unfallort für Hilfestellungen.
  2. Terminvereinbarung, Begutachtung und Beweissicherung (vor Ort oder im Sachverständigenbüro).
  3. Schadensabwicklung: Erstellung des Unfallgutachtens und zeitnaher Versand an die eintrittspflichtige Versicherung.
  4. Reparatur und / oder Schadensauszahlung laut erstelltem Schadensgutachten.
  5. Kommt es zu Kürzungen durch die Versicherung, steht Ihnen ein Fachanwalt für Verkehrsrecht zur Verfügung.

Wichtige Grundvoraussetzung:

Lehnen Sie das gegnerische Schadensmanagement/Gutachten konsequent ab!

Wertminderung nach Unfall

Inhalt eines Unfallgutachtens:

Ihr Gutachter klärt auf

Nach einer detaillierten Unfallbegutachtung wird der Sachverständige die Schäden mit aussagekräftigen Fotos beweissichernd dokumentieren. Wertsteigernde Faktoren wie eine Sonderausstattung finden im Unfallgutachten Berücksichtigung.

Auf dieser Basis wird er die Schadenshöhe bzw. Reparaturkosten im Unfallgutachten berechnen (bei Neufahrzeugen mit Stundenverrechnungssätzen von markengebundenen Werkstätten). Je größer der Schaden, desto wichtiger ist die Ermittlung der Wirtschaftlichkeit der Reparatur im Gutachten.

Liegen die Reparaturkosten mehr als 30 % über dem Wiederbeschaffungswert, liegt ein wirtschaftlicher Totalschaden vor. Dann ist der Restwert zu bestimmen. Da Unfallwagen weniger wert sind, wird der Sachverständige den merkantilen Minderwert als Schadensposten herleiten. Angaben zum Reparaturweg und vor allem zur unfallbedingten Ausfallzeit sind wichtig, um die Mietwagendauer oder die Höhe der Nutzungsausfallentschädigung festlegen zu können.

Das sind Ihre Ansprüche nach einem Unfall

Nur ein unabhängiger Kfz Gutachter wie Marcel Rump wird Sie umfassend über ALLE Ihre Rechte aufklären. Daran hat das Versicherungsmanagement der Gegenseite aus wirtschaftlichen Gründen keinerlei Interesse. Abgesehen von der Übernahme von Gutachterkosten und ggf. Anwaltskosten können Sie weitere Schadenersatzleistungen gemäß § 249 BGB durchsetzen.

Zu nennen sind vor allem:

  • Ersatzwagen oder Nutzungsausfall für die unfallbedingte Standzeit in der Werkstatt.
  • Erstattung einer Unkostenpauschale für Geschädigte.
  • Schadenersatz für erlittene Wertminderung.
  • Bei Neufahrzeugen: Anspruch auf Reparatur in einer Markenwerkstatt.
  • Optionen der fiktiven Abrechnung (= Unfallschaden auszahlen lassen).
  • Übernahme von Abschleppkosten und ggf. Verschrottungskosten / Entsorgungskosten.
  • Bei Personenschaden: Anspruch auf Schmerzensgeld.
  • Übernahme von Heilbehandlungskosten und Schadenersatz für Haushaltsführungsschaden.

Diese Leistungen bietet Kfz-Experte Marcel Rump in sehr serviceorientierter Form abgesehen von Unfallgutachten:

Verschaffen Sie sich einen Überblick über weitere Leistungen des Kfz-Sachverständigenbüros Rump. Sie sehen auf einen Blick, dass Sie nicht nur im Schadensfall in besten Händen sind. Lassen Sie sich auch rund um die Wertermittlung und Fahrzeugvermessung professionell beraten.

Was passiert, wenn die gegnerische Versicherung das Unfallgutachten nicht akzeptiert?

Die Wahl eines erfahrenen, qualifizierten und unparteiischen Schadengutachters ist eine wichtige Voraussetzung, damit das Sachverständigengutachten nicht anfechtbar ist. Das ist ohnehin nur der Fall, wenn die gegnerische Versicherungsgesellschaft konkrete Mängel belegen kann. Die Versicherung kann also ein eingereichtes Unfallgutachten nicht ohne weiteres einfach ablehnen. Es besteht formal keine Notwendigkeit, sich an Prüforganisationen wie TÜV und Co. oder einen vereidigten Sachverständigen zu wenden.

Mit der Unterstützung durch das Sachverständigennetzwerk können Sie entscheiden reagieren, falls der Versicherer des Unfallgegners trotz eindeutiger Schuldfrage Kürzungen vornimmt. Das kommt häufig in der Regulierungspraxis vor, aber die meisten Kürzungen in einem Unfallgutachten haben spätestens vor Gericht keinen Bestand.

Kfz Gutachter Marcel Rump
Marcel Rump
KFZ-Meister, freier und unabhängiger KFZ-Sachverständiger

Fazit: Mit Marcel Rump erhalten Sie ein 100 % unabhängiges Unfallgutachten

Sie haben hier gelesen, wie wichtig ein Unfallgutachten für die Schadensregulierung nach einem unverschuldeten Verkehrsunfall ist. Nutzen Sie mit dem Sachverständigenbüro Rump eine servicestarke Expertise, um das Schadensereignis schnell mit maximaler Entschädigung hinter sich zu lassen. Zögern Sie nicht, nach einem Unfall Kontakt aufzunehmen und sich beraten zu lassen.

Jetzt Auftrag für Unfallgutachten erteilen

Apropos 100 %: Als Proven Expert kann Marcel Rump mit einer Weiterempfehlung in dieser Höhe überzeugen. Er ist u.a. bekannt aus der Vox-Serie Auto Mobil, in der seine Sachverständigenexpertise bereits eine gefragte Rolle gespielt hat. Nutzen Sie unseren informativen Gutachterblog, um aktuelle Themen zu vertiefen und noch mehr über Ihre Rechte als Unfallgeschädigter zu erfahren.

Erfahrungen & Bewertungen zu Kfz-Sachverständiger
Marcel Rump
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