Ein Kostenvoranschlag ist bei einem Unfall nicht die Lösung!

Wenn es zu einem Unfall kommt, schicken viele Versicherungen ein Schreiben an den Unfallgegner, in dem sinngemäß steht, dass er einen Kostenvoranschlag erstellen lassen und einsenden soll. Das ist leider immer noch eine häufige Vorgehensweise. Der folgende Ratgeber erläutert, was dagegen spricht!

Geschädigter wird nicht über seine Rechten und Pflichten aufgeklärt 

Wer einen Kostenvoranschlag nach einem Unfall in Auftrag gibt, wird dabei in der Regel nicht, oder wenn, dann unzureichend, über seine Rechten und Pflichten aufgeklärt und sozusagen an einem Anwalt vorbei gelotst. Sehr oft wird in einem Kostenvoranschlag auch nicht der komplette Schaden berücksichtigt, weil die Werkstatt nur die Kosten berechnet, welche durch eine Reparatur entstehen.

Es zeigt sich immer wieder, dass ein anerkannter Kfz-Sachverständiger durch seine Erfahrung und Qualifikation deutlich mehr Schäden entdeckt als eine Werkstatt, sodass der Unfallgeschädigte mit einem Kostenvoranschlag oftmals viel Geld verliert. Dieser Faktor ist nicht zu unterschätzen, da es sich dabei durchaus um mehrere Tausend Euro handeln kann.

Verkehrssicherheit wird nicht beurteilt 

In den meisten Fällen fehlt in einem Kostenvoranschlag die Beurteilung der Verkehrssicherheit, welche den Unfall möglicherweise ausgelöst hat. Durch die Beurteilung stehen dem Geschädigten unter Umständen weitere Ansprüche zu, beispielsweise ein Mietwagen oder ein Nutzungsausfall.

Der Unfallgeschädigte wird rechtlich nicht geschützt

Ein weiterer Punkt, welcher gegen einen Kostenvoranschlag nach einem Unfall spricht, ist die Tatsache, dass der Unfallgeschädigte rechtlich nicht geschützt ist.

Mit der Beauftragung eines Kfz-Sachverständigen zur Beurteilung des Fahrzeuges ändert sich die Sachlage in rechtlicher Hinsicht; die Gerichte gehen davon aus, dass sich ein Laie sich auf die Meinung eines Experten verlassen kann und darf. Wenn der Kfz-Sachverständige bei der Arbeit Fehler begeht, muss zumeist die gegnerische Haftpflichtversicherung dafür aufkommen.

Kostenvoranschlag beinhaltet keine Vorschäden, Beweise verschwinden

Im Kostenvoranschlag finden sich oftmals keine Angaben zu allfälligen Vorschäden. Der Sachverständige hingegen ist verpflichtet, diese im Gutachten aufzuführen.

Basiert die Reparatur auf einem Kostenvoranschlag und nicht auf dem Gutachten eines Sachverständigen, läuft der Unfallgeschädigte Gefahr, dass die Versicherung zu wenig bezahlt. Dies gilt auch für zukünftige Fälle. Hinzu kommt, dass bei einem allfälligen Prozess die Beweise fehlen, weil die Schäden „weg repariert wurden.

Diese beiden Risiken entfallen mit einem Gutachten durch den Sachverständigen. 

Nachteile eines Kostenvoranschlages im Überblick:

  • Geschädigter wird nicht über seine Rechten und Pflichten aufgeklärt
  • Verkehrssicherheit wird nicht beurteilt
  • Der Unfallgeschädigte wird rechtlich nicht geschützt
  • Die Beweise verschwinden
  • Kostenvoranschlag beinhaltet keine Vorschäden 

Fazit

Wer schuldlos in einen Unfall verwickelt wurde, sollte schnellstmöglich einen Fachanwalt für Verkehrsrecht engagieren sowie einen Kfz-Sachverständigen beauftragen. Mit diesem Vorgehen ist der Unfallgeschädigte rechtlich abgesichert. Auf einen Kostenvoranschlag hingegen sollte aus den genannten Gründen verzichtet werden.