5 Beispiele für die Unfallregulierung

Das Wort Schadensminderungspflicht sollten Sie nicht falsch verstehen, wenn Sie gerade einen unverschuldeten Unfall hatten. Überlassen Sie die Interpretation der Schadensminderungspflicht auf keinen Fall der gegnerischen Versicherung: Mit einem unabhängigen Kfz-Gutachter wie Marcel Rump läuft automatisch alles in Ihrem Sinne.

Lesen Sie hier, was es mit der Schadensabwendungspflicht auf sich hat. Konkrete Regulierungsbeispiele sorgen für Durchblick.

Kurz & knapp: Kfz-Schadensminderungspflicht einfach erklärt

  1. Grundrecht auf Schadensbeseitigung: Unfallgeschädigte können auf Basis von §249 BGB den Schaden reparieren lassen oder fiktiv abrechnen.
  2. Dabei ist die Schadensminderungspflicht zu beachten: Reparaturkosten dürfen nicht künstlich in die Höhe getrieben werden. Die Schadenshöhe ist in einem wirtschaftlich vernünftigen Rahmen zu halten, Mehrbelastungen sind abzuwenden.
  3. Vertrauen Sie nicht dem Schadensmanagement der Versicherung des Schädigers: Diese versucht nicht selten, Kürzungen mit der Schadensminderungspflicht zu begründen.
  4. Sie müssen sich mit einem Verweis auf die Schadensobliegenheitspflicht nicht mit einem Kostenvoranschlag zufriedengeben: Ihr Anspruch auf eine Nutzungsausfallentschädigung und Schadenersatz für die merkantile, unfallbedingte Wertminderung bleiben ansonsten außen vor.
  5. Sie hatten einen unverschuldeten Autounfall und wollen ALLE Ersatzansprüche durchsetzen? Ihr Recht auf ein unabhängiges Unfallgutachten oberhalb der Bagatellgrenze und die Übernahme von Anwaltskosten bleiben von der Schadensminderungspflicht unberührt.

Definition: Kfz-Schadensminderungspflicht (Schadensminderungsobliegenheit)

Geschädigte sind verpflichtet, den entstandenen Schaden gering zu halten. Sie dürfen keine Entscheidungen treffen, die Regulierungskosten unwirtschaftlich in die Höhe treiben. Im Versicherungsrecht ist auch der Begriff Schadenminderungsobliegenheit gebräuchlich. Ein Verstoß dagegen kann zu einer Mitschuld und somit Kostenbeteiligung führen. Neben der Schadensminderungspflicht ist ein Bereicherungsverbot bei der Versicherungsregulierung zu beachten.

Häufige Fragen zur Schadensminderungspflicht (Obliegenheit): Das ist wichtig!

Was versteht man unter Schadensminderungspflicht?

Bei der Versicherungsregulierung eines Unfallschadens dürfen Geschädigte keine unwirtschaftlichen bzw. kostentreibenden Entscheidungen treffen. Hier finden Sie Beispielfälle aus der Unfallpraxis. Mit eigenem Gutachter machen Sie alles richtig!

Was passiert, wenn ich die Schadensminderungspflicht verletze?

Dann kann es laut § 254 BGB zu einer Mitschuld kommen. Die Haftpflichtversicherung kann sich bei einem Verstoß gegen die Schadensminderungspflicht weigern, für einen Teil der Kosten aufgrund des Mitverschuldens aufzukommen. Dieser Ratgeber zeigt, wie Sie nach einem Autounfall alles richtig machen.

Was sind Schadenminderungskosten?

Bei der Kfz-Schadensregulierung kann von Schadensminderungskosten die Rede sein. Damit sind Maßnahmen gemeint, die den bereits eingetroffenen Schaden mindern sollen. Mit einem platten Reifen dürfen Sie Ihr Auto nicht mehr weit bewegen, ein teurer Folgeschaden könnte drohen.

Rechtsgrundlagen zur Schadensminderungspflicht: BGB & Urteile

Paragraf 249 des Bürgerlichen Gesetzbuches sieht vor, dass Geschädigte so zu stellen sind, als wäre der Unfall nicht passiert. Oberhalb der Bagatellschadensgrenze (> 750 Euro Reparaturkosten) haben Sie Anspruch auf ein Sachverständigengutachten vor Ausführung eines Reparaturauftrages. Auf diese Grundrechte bezieht sich die Schadensminderungspflicht nicht.

Um der Schadensminderungspflicht gerecht zu werden und weiteren Schaden abzuwenden, dürfen Sie sich als Unfallopfer auf die Sachverständigenexpertise stützen! So können Sie die eintrittspflichtige Haftpflichtversicherung auch darüber informieren, wenn der Schaden sehr hoch ist (was bei einem Totalschaden an einem neuen Fahrzeug der Fall sein kann).

In dieser Ausgangslage ist ferner § 254 BGB zu beachten: Die Schadensminderungspflicht sieht vor, dass der entstandene Schaden so gering wie möglich zu halten ist. Der Schaden darf nicht größer als „unbedingt notwendig“ werden. Der BGH spricht in einem Urteil (Aktenzeichen VI ZR 673/15) vom wirtschaftlichsten Weg, den der Geschädigte zu wählen hat. Die Zumutbarkeit, Kenntnisse und die individuelle Lage des Geschädigten sind in jedem Versicherungsfall zu beachten.

Schadensminderungspflicht bedeutet KEINEN Verzicht auf …

  • einen eigenen, unabhängigen Kfz-Sachverständigen wie Marcel Rump.
  • die Beauftragung eines Anwalts für Verkehrsrecht, um sich gegen Kürzungen des
  • Versicherers zu wehren (diese lassen sich nur in den wenigsten Fällen mit der Schadensminderungspflicht begründen).
  • auf ersatzpflichtige Versicherungsleistungen wie einen Mietwagen oder Nutzungsausfall für die Reparaturdauer in der Werkstatt.
  • auf die Reparatur in einer Markenwerkstatt, falls das Fahrzeug nicht älter als 3 Jahre ist. Ist das Fahrzeug älter als 3 Jahre, muss dieses zuvor in einer Markenwerkstatt gewartet worden sein.

5 Beispiele für Schadensminderungspflicht: Aus Theorie wird Unfallpraxis

Machen wir die Schadensminderungspflicht noch praktischer bzw. greifbarer anhand dieser Beispiele:

Reifen ist platt? Nicht weiterfahren wegen Schadenminderungskosten!

Ist der Reifen durch den Unfall beschädigt, dürfen Sie damit aufgrund der Schadensminderungspflicht nicht weiterfahren. Daraus könnte ein immenser Folgeschaden entstehen, der nicht mehr auf das eigentliche Unfallgeschehen zurückzuführen ist. Hierfür würde der Versicherer des Unfallgegners nicht zahlen.

Unfallwagen provisorisch abdichten!

Scheiben sind beim Auffahrunfall zu Bruch gegangen und starker Regen ist angekündigt? Dann sollten Sie das Fahrzeug provisorisch mit einer Plane abdichten oder es trocken unterstellen (lassen). Ein Feuchtigkeitsschaden und weitere erforderliche Maßnahmen können eine Verletzung der Schadensminderungspflicht darstellen.

Abschleppen nur bis zur nächsten Werkstatt

Die gegnerische Autoversicherung muss Abschleppkosten nur in einem gewissen Rahmen tragen. Sie dürfen Ihren Wagen bis zur nächsten Werkstatt abschleppen lassen, aber nicht über hunderte Kilometer. Das wäre ein klarer Verstoß gegen die Schadenminderungspflicht. Geschädigte laufen im Falle der Verletzung Ihrer Pflicht Gefahr, auf Kosten sitzen zu bleiben.

Smart-Repair-Verfahren zur Schadensminderung / Geringhaltung möglich?

Auch die Reparaturmethoden sind unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten zu wählen. Ist Smart-Repair möglich, dürfen Sie nicht sofort das ganze Bauteil erneuern lassen. Solche technischen Entscheidungen nimmt Ihnen ein unparteiischer Kfz-Gutachter wie Marcel Rump als potenzielle „Fehlerquelle“ ab. Sie sollten nicht einfach selbst voreilig einen Reparaturauftrag erteilen, schon gar nicht in der Vollkaskoversicherung.

Zeitnahe Reparatur!

Die Reparatur darf nicht in die Länge gezogen werden, da ansonsten die Kosten für Nutzungsausfall oder einen Ersatzwagen für die Versicherung steigen würden. Mit professioneller Gutachterexpertise geht die Reparatur zügig von statten, was auch in Ihrem Interesse ist. Im Einzelfall kann es sein, dass Sie einer Notreparatur zustimmen müssen.

So machen Sie bei der Schadensminderungspflicht alles richtig

Werfen wir nun noch einen Blick auf wichtige Schadenspositionen als Ersatz, die mit Blick auf die Pflichten von Geschädigten problematisch werden könnten:

Mietwagenkosten nach Autounfall:

Ein Mietwagen nach einem Verkehrsunfall als Schadensersatz muss derselben Fahrzeugklasse entsprechen wie der Unfallwagen. Das bestätigen OLG und BGH-Urteile. Sie müssen sich als Geschädigter nicht verschlechtern, dürfen sich aufgrund der Minderungspflicht aber auch keinen SUV anstelle eines Kleinwagens gönnen. Gemäß Urteil des OLG Frankfurt (Az. 6 U 23/12, NJW-RR 2013, 863) besteht keine Erkundigungspflicht wegen günstigerer Mietwagenkosten.

Restwert bei Totalschaden:

Bei einem Totalschaden erhalten Geschädigte die Differenz aus Wiederbeschaffungswert und Restwert. Sie können das Unfallfahrzeug zum Restwert verkaufen, wobei der Wert aus dem Gutachten maßgebend ist. Es gilt ein Bereicherungsverbot, sodass Sie sich einen eventuellen Übererlös anrechnen lassen müssten.

Reparatur in einer markengebundenen Werkstatt?

Gerade bei der fiktiven Schadensabrechnung argumentieren Versicherungen oft mit der Schadensminderungspflicht und streichen die Werkstattkosten zusammen. Hier sind aber im Einzelfall die Umstände genau zu würdigen: Für neue Fahrzeuge (Alter < 3 Jahre) hat der BGH geurteilt, dass Stundenverrechnungssätze einer Markenwerkstatt zulässig sind. Das Fahrzeug darf auch älter als 3 Jahre sein, wenn es immer noch in der Markenwerkstatt gewartet wird.

Fiktive Abrechnung auf Gutachtenbasis und Schadenminderungspflicht

Sie können den Autoschaden reparieren oder auf Gutachtenbasis auszahlen lassen (fiktive Abrechnung). Bei dieser Option kürzen Versicherer sehr oft unbegründet mit einem pauschalen Verweis auf die Schadensminderungspflicht. Außer der Mehrwertsteuer haben Sie auch bei der fiktiven Abrechnung umfassende Schadenersatzansprüche für alles, was sich aus einem Unfallgutachten ableiten lässt und somit ersatzpflichtig ist.

Was passiert bei Verstoß gegen die Schadenminderungspflicht?

Bis hierhin ist klar geworden: Auch Unfallopfer stehen in der Pflicht. Bei einem Verstoß gegen die Schadensminderungspflicht kann eine Mitschuld entstehen. Daraus kann eine Kürzung der Versicherungsleistung und eine Kostenbeteiligung resultieren. Im Einzelfall ist aber immer unabhängig zu prüfen, ob überhaupt und wenn ja, in welchem Maß gegen die Schadensminderungspflicht verstoßen wurde.

Sie sollten in jedem Fall nach dem Verkehrsunfall selbst aktiv werden und Ihre Rechte nutzen. Legen Sie das Schadensmanagement in die Hände der Versicherung des Unfallgegners, wird diese den Schaden „automatisch“ mindern, was überhaupt nicht in Ihren finanziellen Interessen sein kann.

Fazit: Mit eigenem Gutachter ist die Schadensminderungspflicht kein Thema!

Sie können nun mehr mit dem Begriff Schadensminderungspflicht anfangen und wissen anhand von Beispielfällen, welche Entscheidungen nach einem fremdverschuldeten Unfall bei der Schadensregulierung zu treffen bzw. welche Handlungen zu unterlassen sind.

Als Quintessenz sollten Sie Folgendes aus diesem Ratgeber mitnehmen: Ihre umfassenden Rechte beschneidet die Schadensminderungspflicht nicht, auch wenn Ihnen die Versicherung des Schädigers das glauben machen will. Sie machen nicht nur mit Blick auf die Schadensminderungspflicht mit einem eigenen Kfz-Sachverständigen alles richtig: Ersparen Sie sich viel Ärger und legen Sie das Schadensmanagement in erfahrene Hände.

Schadensbeseitigung mit Profihilfe: Unkomplizierter geht es nicht!

Mit Marcel Rump, bekannt aus der Vox Serie Auto Mobil, setzen Sie im Großraum Frankfurt am Main auf eine umfassende Gutachterexpertise. Neben Unfallgutachten bei einem Haftpflichtschaden finden Sie auch für Oldtimerbewertungen, LKW-Gutachten und Gebrauchtwagenchecks einen erfahrenen Ansprechpartner.