130 Prozent Regel: entscheidend für die Reparaturwürdigkeit eines wirtschaftlichen Totalschadens
Die 130 Prozent Regel gibt eine zahlenbasierte Antwort auf die Frage, ob ein Fahrzeug mit wirtschaftlichem Totalschaden doch noch reparaturwürdig ist. Nach einem unverschuldeten Verkehrsunfall (= Haftpflichtschaden) haben Sie das Recht auf eine vollständige Reparatur. Lautet die Diagnose laut Sachverständigengutachten wirtschaftlicher Totalschaden erscheint keine Reparatur mehr möglich: Sie denken jetzt