Gebrauchtwagenbewertung Erfolgreicher Gebrauchtwagenverkauf mit einem GutachterEine Gebrauchtwagenbewertung dient zur Ermittlung des Zeitwerts von einem Fahrzeug.
Einen Gebrauchtwagen ohne Gebrauchtwagenbewertung zu verkaufen, ist nicht unbedingt von Erfolg gekrönt; ein angemessener Verkaufspreis richtet sich nach dem Zeitwert der Bewertung.

Wenn sich der Käufer, im Gegensatz zum Verkäufer, im Vorfeld über den Zeitwert erkundigt hat, liegen die Karten bei den Preisverhandlungen schlecht für den Verkäufer. Ein zu hoch angesetzter Preis schreckt Interessenten zurück, ein zu tiefer Preis bietet wenig Verhandlungsspielraum. Um beides zu vermeiden, bestehen diverse Möglichkeiten zur Zeitwertermittlung.

Eine Gebrauchtwagenbewertung ist nicht vorgeschrieben, theoretisch kann jeder Preis verlangt werden, jedoch stellt sich die Frage, ob sich Interessenten oder potentielle Käufer dafür finden.

Zeitwertberechnung
Der Zeitwert besteht nicht nur aus dem effektiven Wert des Fahrzeugs, sondern hat in der Regel noch einen praktischen oder ideellen Wert, sodass die Preisvorstellung vielfach unrealistisch ausfällt und oftmals ohne Verkaufserfolg endet. Die Zeitwertermittlung ist ein Anhaltspunkt für den Verkaufspreis.

Gebrauchtwagenbewertung durch einen Gutachter
Die Ermittlung des PKW-Zeitwerts mit einem Gutachter ist transparent, einfach und bietet einen Mehrwert im Endergebnis.
Ist das Auto gepflegt und hat keine nennenswerten Schäden oder spezielle Sonderausstattungen, welche einer regelmäßigen Inspektion bedürfen, liegt die Bewertung durch den Gutachter noch schneller und ohne größeren Aufwand vor.
Für die Bewertung durch einen KFZ-Sachverständigen werden die Daten im Fahrzeugschein sowie die Angabe der Laufleistung und zur Ausstattung benötigt. Der Endpreis entspricht in der Regel dem durchschnittlichen Händler-Einkaufswert, entweder inklusive oder exklusive der Mehrwertsteuer. Regionale Besonderheiten sowie der individuelle Zustand des Fahrzeuges werden nicht berücksichtigt.

Wertnachweis bei einem Neukauf
Steht der Kauf eines Neuwagens an, geht der Weg direkt zum Autohändler. In der Regel wird der Gebrauchtwagen in Zahlung genommen. Das Bewertungszertifikat ist die Basis für eine mögliche Preisverhandlung, die meisten Autohändler sind jedoch bei einem Neuwagenkauf kulant.

In die Jahre gekommenes Fahrzeug
Datiert die Erstzulassung sehr weit zurück, stellt sich die Frage, ob sich ein detailliertes Gutachten lohnt. Wenn es sich um ein Fahrzeug in der Oberklasse mit einem guten Zustand handelt, kann eine Bewertung durch einen Gutachter trotzdem sinnvoll sein.

Oldtimer und andere Spezialfahrzeuge
Ein Oldtimer sollte immer von einem Fachmann bewertet werden. Die Preisfindung für diese Kategorie ist relativ schwierig und unter Umständen sind mehrere Gutachten nötig.

Kriterien für eine Gebrauchtwagenbewertung
Die Bewertung eines gebrauchen Autos durch den KFZ-Sachverständigen orientiert sich hauptsächlich an folgenden Kriterien:

  • optischer Zustand
  • technischer Zustand
  • Sonderausstattung
  • Inspektion
  • Wartung

Neben dem technischen und optischen Zustand werden für die Bewertung auch das Model, Kilometerstand, Farbe und die Sonderausstattung berücksichtigt. Zudem wirken sich regelmäßige und im Serviceheft dokumentierte Inspektionen sowie ein gültiger TÜV positiv auf den Verkaufspreis aus.

Visitenkarten von Ankäufern
Das auf den ersten Blick verlockende Angebote auf den Visitenkarten unter dem Scheibenwischer sollten ignoriert werden, zumal es sich um eine Ordnungswidrigkeit handelt. Oftmals wird der telefonisch vereinbarte Preis vor Ort nicht eingehalten und nach unten gedrückt. Teilweise werden die Verkäufer sogar eingeschüchtert.

Wissenswert
In den ersten drei Jahren ist der Wertverlust nach der Erstzulassung am höchsten.