Unverschuldeter Unfall – Bequeme und risikolose Abwicklung
Ein unverschuldeter Unfall im Straßenverkehr ist nicht nur unangenehm, sondern auch mit sehr viel unerwünschten und nervenaufreibenden Umtrieben behaftet. Die Auseinandersetzung mit der Schadensregulierung benötigt unter anderem einige Kenntnisse des Verkehrsrechtes, welche – verständlicherweise – oftmals nicht vorhanden sind.

Der bürokratische Aufwand nach einem Autounfall ist groß und umso ärgerlicher, wenn dieser unverschuldet zustande gekommen ist. Hierbei müssen viele Faktoren berücksichtigt werden, um vollumfänglich an die Rechte zu kommen.

Die Suche nach den richtigen Fach- und Ansprechpersonen gestaltet sich oft schwierig und ist mit viel Zeitaufwand verbunden. Hinzu kommt, dass nicht immer alle Ansprüche bekannt oder klar sind, welche zum Tragen kommen.

Schadenmanagement nach einem Unfall
Bei einem unverschuldeten Unfall ist es sinnvoll, die Unfallabwicklung in Auftrag zu geben. Eine zentrales Schadenmanagement erspart aufwendige Recherchen für die passenden Gutachter und Anwälte.
Zur Feststellung der Schadenshöhe am Fahrzeug sowie allfälligen anderen Sach- und Personenschäden empfiehlt sich ein umfängliches Schadensgutachten, welches zur Beweissicherung gegenüber der gegnerischen Versicherung dient.

KFZ-Sachverständiger
KFZ-Sachverständige bieten eine umfangreiche Unterstützung zu den ergreifenden Maßnahmen und sorgen für das richtige Vorgehen nach einem unverschuldeten Unfall. Ein wichtiger Bestandteil ist die vollständige und detaillierte Dokumentation für das Kasko- und Haftpflichtgutachten, Anwälte und Behörden. Dazu gehören unter anderem die Dokumentierung über den Zustand des Fahrzeuges nach dem Unfall sowie die Kalkulation des Rest,- Zeit oder Wiederbeschaffungswert und Abklärungen zu Personenschäden. Diese Dokumentationen sind unerlässlich, um Ansprüche bei der Versicherung des Schuldigen geltend zu machen. Auf Wunsch übernimmt der Fachmann den gesamten Schriftverkehr mit den Versicherungen, Behörden, Anwälten und Gutachtern.

Ist die Wahl auf einen Anwalt oder eine Werkstatt des Vertrauens bereits gefallen ist, lohnt es sich immer noch, einen KFZ-Sachverständigen zurate zu ziehen, sei es auch nur, um ein Zweitmeinung einzuholen oder sich für offene Fragen sowie vergessene Eventualitäten abzusichern.

Einige KFZ-Sachverständige bieten zudem einen Vor-Ort-Service für alle Leistungen an.

Kosten
Die Abwicklung eines Verkehrsunfalls als geschädigte Person durch einen Sachverständigen ist risiko- und kostenlos, zumal die Versicherung der Gegenpartei für sämtliche Kosten aufkommen muss.

Kostenvoranschlag durch eine Werkstatt
Oft versenden Versicherungen ein Schreiben an die geschädigte Person mit dem Hinweis, einen Kostenvoranschlag durch eine Werkstatt zu erstellen. In der Regel wird dieser nur unzureichend oder gar nicht auf die Rechte und Pflichten hingewiesen. Die Versicherungen hoffen, mit diesem Vorschlag den Anwalt zu umgehen.

Unzureichende Vergütung
In einem Kostenvoranschlag durch die Werkstatt fehlen oft die Angaben zu bestehenden Vorschäden. Der Sachverständige hingegen ist verpflichtet, diese aufzuführen. Die Werkstatt berücksichtigt nur die Reparaturkosten und nicht den gesamten Schaden. Qualifizierte Sachverständige mit Erfahrung erfassen das Gesamtbild und verhindern, dass der Unfallgeschädigte viel Geld verliert.

Fehlende Beurteilung der Verkehrssicherheit
Meistens fehlt im Kostenvoranschlag die Beurteilung zur Verkehrssicherheit des unfallverursachenden Fahrzeuges, welche weitere Ansprüche, wie ein Nutzungsausfall oder ein Mietfahrzeug, rechtfertigt.

Rechtlicher Schutz und Beweislage
Im Gegensatz zum Kostenvoranschlag ist die Beauftragung eines KFZ-Sachverständigen, welcher mit den richtigen Ansprechpartnern kooperiert, seitens des Unfallgeschädigten rechtlich abgesichert.

Bei der Reparatur aufgrund eines Kostenvoranschlages besteht die Gefahr, dass der bezahlte Versicherungsbetrag kleiner ausfällt. Zudem fehlen, falls ein Prozess angedacht ist, aufgrund der ungenügenden Dokumentation wichtige Beweise.