Nach einem Verkehrsunfall rückt die Schadensabrechnung schnell in den Fokus. Wie wird der Unfallschaden abgerechnet? Handelt es sich nicht um einen wirtschaftlichen Totalschaden, werden Sie fast automatisch an eine Reparatur denken. Im Rahmen der Schadensersatzansprüche hat die gegnerische Versicherung des Schädigers für die Reparaturkosten und weitere Schadensersatzpositionen aufzukommen. Doch es besteht kein Zwang, das Unfallfahrzeug tatsächlich reparieren zu lassen: Die fiktive Abrechnung (= Schaden auszahlen lassen) ist eine Alternative, die Sie hier in kompakter Form prüfen können.

„Der Unterschied zwischen Fiktion und Realität? Die Fiktion muss einen Sinn ergeben.“ Tom Clany

Reparatur, Totalschaden, Ersatzbeschaffung oder fiktive Abrechnung?

Erörtern Sie alle Optionen für Ihre finanziellen Interessen. Kfz Sachverständiger Rump steht Ihnen nach einem unverschuldeten Unfall auch am Wochenende jederzeit zur Verfügung, wenn Sie als Geschädigter Hilfe brauchen! Lassen Sie über die fiktive Abrechnung und die Schadensminderungspflicht persönlich aufklären.

Definition: Fiktive Abrechnung

Bei der fiktiven Abrechnung erhalten Geschädigte die kalkulierten Reparaturkosten und weitere Schadensersatzpositionen ausgezahlt (s.u.), wenn sie den Unfallwagen nicht reparieren lassen. Ein Sachverständigengutachten von einem unabhängigen Kfz-Experten ist die Basis für die fiktive Abrechnung. Die Schadensersatzleistungen stehen Ihnen dann in Form einer Zahlung zu. Grundsätzlich besteht die Möglichkeit, den Fahrzeugschaden nach der Zahlung selber zu reparieren, sofern eine Weiternutzung möglich und gewünscht ist.

Häufig gestellte Fragen zur fiktiven Abrechnung: Kfz Sachverständiger Rump berät Sie persönlich!

Wann ist eine fiktive Abrechnung sinnvoll?
Die fiktive Abrechnung kommt in Frage, wenn das Auto schon älter ist und es sich um einen kosmetischen Schaden handelt, der weder die Sicherheit beeinträchtigt noch den Geschädigten nennenswert stört. Das Geld ließe sich dann anderweitig verwenden. Sind Sie in der Lage die Reparatur selber vorzunehmen, kann sich die fiktive Abrechnung ebenfalls lohnen. Der Bundesgerichtshof (BGH) lässt diese Form der Abrechnung mit dem Unfallgegner explizit zu.

Was wird bei der fiktiven Abrechnung abgezogen?
Diese Frage wird weiter unten ausführlich und kompakt beantwortet. Die Mehrwertsteuer wird generell bei der fiktiven Abrechnung nicht erstattet. Alle weiteren Kürzungsversuche von Versicherungen (z. B. bei Stundenverrechnungssätzen) sind in der Regel unzulässig, sofern es keine handfeste Grundlage gibt.

Ist die fiktive Abrechnung bei einem Totalschaden möglich?
Nein, in diesem Fall greift die Abrechnung auf Totalschadenbasis. Geschädigte erhalten als Betrag die Differenz aus Wiederbeschaffungs- und Restwert auf Basis des erstellten Gutachtens. Mit der 130%-Regel lässt sich bei besonderem Integritätsinteresse prüfen, ob eine Reparatur des Unfallschadens doch möglich ist.

Ab wann handelt es sich um einen wirtschaftlichen Totalschaden?
Diese Frage lässt sich zahlenbasiert konkretisieren. Ein wirtschaftlicher Totalschaden liegt vor, wenn die Reparaturkosten den Wiederbeschaffungswert um mehr als 130% übersteigen.

Darf ich das Auto trotz fiktiver Abrechnung reparieren lassen?
Ja, das ist prinzipiell möglich. Zu beachten ist generell die Schadensminderungspflicht. Geschädigte dürfen durch ein solches Vorgehen keinen nennenswerten finanziellen Nutzen aus der fiktiven Abrechnung ziehen.

§ 249 BGB: Grundlagen der Schadensabrechnung (Ersatzfähigkeit) nach einem Verkehrsunfall

Das Verkehrsrecht ist bei einem Unfall klar: Der Unfallverursacher / Schädiger hat laut § 249 BGB umfassend Schadenersatz zu leisten. Der Geschädigte ist so zu stellen, als wäre der Unfall nicht passiert. Insofern ist die Wertminderung explizit zu berücksichtigen. Die Zahlung der Reparaturkosten und weiterer Ansprüche laut Sachverständigengutachten ist aber nicht automatisch an die Reparatur gebunden. Hierbei würde es sich um die konkrete Abrechnung handeln. Sie können sich als Unfallgeschädigter bewusst für die fiktive Abrechnung entscheiden: Auch ohne Durchführung der Reparatur müssen Sie alle Beträge erhalten, die Ihnen im Falle der Reparatur zugestanden hätten.

Nutzen Sie Expertenhilfe für die „Stolperfallen“ bei der fiktiven Abrechnung

Sie können sich nach einem unverschuldeten Unfall ganz auf das Schadensmanagement von Kfz Sachverständiger Rump verlassen und die fiktive Abrechnung als Option durchsprechen. Durch den flexiblen Vor-Ort-Service kann das übrigens auch am Arbeitsplatz geschehen. Ein Unfallgutachten wird den Fahrzeugschaden schnell aussagekräftig beziffern.

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Vorgehen der Versicherung bei fiktiver Abrechnung

Grundsätzlich müssen Sie als Geschädigter der Versicherung mitteilen, dass Sie keine konkrete, sondern eine fiktive Abrechnung anstreben. Hierzu können Sie einen Musterbrief nutzen oder Ihren Gutachter damit beauftragen. Die zuständige Haftpflichtversicherung wird die fiktive Abrechnung nur durchführen, wenn ein Schadengutachten vorliegt. Ein solches können Sie mit Kfz Gutachter Rump binnen 24 Stunden erhalten und direkt versenden. So nimmt die Schadensabwicklung sofort Fahrt auf! Ihr Ziel wird es sein, die fiktive Abrechnung schnell vorzunehmen.

Nutzen Sie Rechtsbeistand für Ihre Ansprüche bei der fiktiven Abrechnung

Viele Versicherer versuchen, den zu leistenden Schadensersatz bei der fiktiven Abrechnung zu kürzen (z. B. die angefallenen Stundensätze laut Schadensgutachten). Das Hauptargument ist, dass einige Kosten ja tatsächlich nicht angefallen wären. Zahlreiche Gerichtsurteile sprechen Geschädigten bei der fiktiven Abrechnung umfassende Ansprüche zu. Sie können und sollten auf Kosten der gegnerischen Versicherung einen Anwalt einschalten, wenn nicht die volle Höhe erstattet wird. Gerne empfehlen wir Ihnen einen Experten aus unserem Netzwerk.

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Beispiel für eine fiktive Abrechnung auf Gutachtenbasis

Sie hatten einen unverschuldeten Unfall. Laut erstelltem Schadensgutachten liegen die Reparaturkosten bei 3.500 Euro, der Wiederbeschaffungswert beträgt 7.000 Euro (hierin ist der Wiederbeschaffungsaufwand enthalten). Eine fiktive Abrechnung ist möglich, da kein wirtschaftlicher Totalschaden vorliegt. Sie könnten ggf. mit dem Blechschaden leben und sich dafür entscheiden, die 3.500 Euro ausgezahlt zu bekommen. Hinzu kommen kann ein Nutzungsausfall, dazu mehr im folgenden Unterpunkt.

Wissenswertes zum Nutzungsausfall bei fiktiver Abrechnung

Da Sie das beschädigte Fahrzeug für einen bestimmten Zeitraum nicht nutzen können, steht Ihnen als Alternative zu einem Mietwagen als Ersatzfahrzeug eine Nutzungsausfallentschädigung zu. Bei der fiktiven Abrechnung streichen Versicherungen diesen Posten häufig.

Gut zu wissen: Gerichtsurteil zur Nutzungsaufwandentschädigung

Das Landgericht Saarbrücken hat in einem Urteil (Aktenzeichen 13 S 12/15) im Jahr 2015 entschieden, dass die Nutzungsausfallentschädigung auch fiktiv abgerechnet werden kann. Das sieht der BGH genauso. Über die Details in Ihrem konkreten Fall kann Sie ein erfahrener Verkehrsanwalt am besten aufklären. Sie müssen beweisen, dass das Fahrzeug tatsächlich ausgefallen ist. Vor diesem Hintergrund ließe sich auch an die Übernahme von Kosten für einen Mietwagen denken.

Fiktive Abrechnung: Folgende Schadenspositionen können Sie bei einem Haftpflichtschaden als Unfallgeschädigter geltend machen

• Reparaturkosten laut Gutachten (hierbei kommen bestimmte Stundenverrechnungssätze ggf. für eine Markenwerkstatt/Fachwerkstatt, Verbringungskosten und UPE-Aufschläge zum Tragen)
• Nutzungsausfall
• Kosten für einen Anwalt
• Kosten für den eingeschalteten Gutachter

Folgende Kosten können Sie bei der Versicherung NICHT geltend machen

• Mehrwertsteuer
Seit einer Gesetzesänderung im Jahr 2002 erhalten Geschädigte bei der fiktiven Abrechnung die Netto-Reparaturkosten erstattet. Die Mehrwertsteuer wird nicht fiktiv abgerechnet. Das entspricht der aktuellen Rechtsprechung. Dahinter steckt die Logik, dass ja tatsächlich keine Reparatur durchgeführt worden ist.

Schadensabrechnung: Häufige Kürzungen der gegnerischen Versicherung bei der fiktiven Abrechnung

Beachten Sie, dass Sie sich als Geschädigter gegen Kürzungen wehren können und sollten. Nutzen Sie den Rechtsbeistand auf Kosten der gegnerischen Versicherung konsequent für Ihre finanziellen Interessen. An diesen Posten legen Versicherungen häufig den Rotstift an:

UPE-Aufschläge

Hierbei handelt es sich um ortsübliche Aufschläge für Ersatzteile, die Werkstätten u.a. für die Lagerung entstehen. Zahlreiche Gerichtsurteile zeigen, dass es ich um legitime Aufschläge handelt, sofern sie als ortsüblich anzusehen sind und sich in einem bestimmten Rahmen bewegen.

Verbringungskosten

Falls die Werkstatt nicht über eine Lackiererei verfügt, muss der Unfallwagen transportiert werden. Die so entstehenden Verbringungskosten sind prinzipiell erstattungsfähig.

Höhe der Reparaturkosten / Stundenverrechnungssätze

Versicherungen argumentieren mit Blick auf die Schadenminderungspflicht oft, dass die Kosten in einer nicht markengebundenen Werkstatt geringer ausfallen könnten. Bei neuen Fahrzeugen können Unfallgeschädigte aber in der Regel auf eine markengebundene Fachwerkstatt zurückgreifen. Das geht aus einem BGH Urteil (Aktenzeichen IV ZR 426/14) hervor. Kürzungen der Stundensätze sind dann nicht zulässig.

Fiktive Abrechnung bei Totalschaden: Das müssen Sie als Geschädigter wissen

Bei einem wirtschaftlichen Totalschaden greift die fiktive Abrechnung nicht. Als Schadensersatzleistung erhalten Unfallopfer die Differenz auf Wiederbeschaffungs- und Restwert. Zu prüfen wäre die 130 %-Regelung, wenn die Reparaturkosten maximal 30 % über dem Wiederbeschaffungswert liegen. In diesem Fall kann eine Reparatur bei besonderem Integritätsinteresse möglich sein. Diese könnte auch fiktiv abgerechnet werden, falls Tüftler die Reparatur selber vornehmen können. Wer die 130 %-Regel nutzen will, muss das Unfallfahrzeug für mindestens 6 weitere Monate nutzen. Mit Blick auf die Verkehrssicherheit und Fahrtüchtigkeit sollte nicht mehr als ein Blechschaden vorliegen.

Fiktive Abrechnung bei Leasing Fahrzeugen

Die Schadensersatzansprüche nach einem Unfall mit einem Leasing-Fahrzeug richten sich rechtlich an den Eigentümer. Beim Leasing ist das die Leasinggesellschaft, sodass Sie umgehend Kontakt aufnehmen sollten, um das weitere Vorgehen zu prüfen. Vertraglich ist für Leasing Fahrzeuge eigentlich immer geregelt, dass eine Reparatur vorzunehmen ist. Theoretisch könnten sich Leasinggesellschaften auch für die fiktive Abrechnung entscheiden. Aber wer würde einen Leasingrückläufer mit Schaden kaufen wollen? Da Leasingrückläufer verkauft werden sollen, ist der Schaden meistens in einer Markenwerkstatt zu beheben.

Einfluss der fiktiven Abrechnung auf die Schadenfreiheitsklasse

Für den Unfallverursacher und seine Haftpflichtversicherung spielt es keine Rolle, ob der Schaden konkret oder fiktiv abgerechnet wird. Er muss mit einer Hochstufung rechnen, sofern er keinen Schutzbrief abgeschlossen hat. Bei einem Kaskofall (selbstverschuldeter Unfall oder Hagelschaden als Beispiel) ist die fiktive Abrechnung möglich, aber nur in wenigen Fällen wirklich lohnenswert. Ohne speziellen Rabattschutz werden Versicherte in aller Regel hochgestuft und der vertraglich vereinbarte Selbstbehalt ist zu zahlen.

Vor- und Nachteile der fiktiven Abrechnung

Ganz pauschal lässt sich diese Frage nicht beantworten. Sie sollten die finanziellen Auswirkungen persönlich mit Ihrem Sachverständigen durchsprechen bzw. besser gesagt durchrechnen. In jedem Fall lohnt sich die fiktive Abrechnung nicht immer. Gerade bei neueren Fahrzeugen ist eine konkrete Abrechnung mit Blick auf die Wertminderung vorzuziehen. Bei einem Unfallfahrzeug ist immer von einem merkantilen Minderwert auszugehen. Bei älteren Fahrzeugen und Schäden, die die Sicherheit und Optik nicht allzu stark beeinflussen, kann die fiktive Abrechnung in Betracht kommen. Sie könnten das Geld dann anderweitig nutzen. In Frage kommt die fiktive Abrechnung auch für alle, die Ihr Auto selber in einer Werkstatt reparieren können oder über ein entsprechendes Netzwerk verfügen.

Gutachten oder Kostenvoranschlag: Was ist notwendig für die fiktive Abrechnung?

Grundsätzlich ist die fiktive Abrechnung immer an ein unabhängiges Schadensgutachten gebunden. Bei Bagatellschäden von weniger als 1.000 Euro kann ein Kostenvoranschlag oder auch ein Kurzgutachten ausreichend sein. In diesem Szenario kann es ohnehin günstiger und daher prüfenswert sein, die Regulierung ohne Versicherung vorzunehmen. Das setzt natürlich Einigkeit unter den Unfallbeteiligten voraus, was bei Bagatellschäden nicht immer der Fall ist!

Fazit zur fiktiven Abrechnung: Diese Aspekte sind zentral

• Es besteht kein Automatismus zur konkreten Abrechnung (Durchführung der Reparatur) mit dem Versicherer des Unfallgegners (Rechtsgrundlage ist § 249 BGB).
• Sie können sich für die fiktive Abrechnung entscheiden, was der Auszahlung des entstandenen Schadens laut Gutachten gleichkommt.
• Die fiktive Abrechnung ist nur auf Gutachtenbasis möglich: Ein unabhängiger Kfz-Sachverständiger beziffert alle Schadenspositionen, die abzurechnen sind. Die Reparaturrechnung macht den größten Teil aus.
• Auch bei der fiktiven Abrechnung lassen sich zahlreiche Ansprüche abrechnen (s.o.): Gerichtsurteile zeigen, dass sich vor allem auch der Nutzungsausfall fiktiv abrechnen lässt.
• Bei der fiktiven Abrechnung wird die Mehrwertsteuer seit 2002 nicht mehr erstattet (Unfallgeschädigte erhalten nur noch die Netto-Reparaturkosten).
• Die gegnerische Versicherung zahlt nicht oder kürzt? Nutzen Sie auf Kosten der gegnerischen Versicherung einen Fachanwalt.
• Bei einem wirtschaftlichen Totalschaden greift die fiktive Abrechnung nicht: Hier erstatten Versicherungen regelmäßig die Differenz aus Wiederbeschaffungswert und Restwert (laut Schadengutachten).

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Wie groß ist der Sachschaden? Ist es möglich, das verunfallte Fahrzeug instand setzen zu lassen? Nehmen Sie Kontakt auf, falls Sie Hilfe bei der Schadensregulierung nach einem unverschuldeten Unfall brauchen. Die fiktive Abrechnung können Sie mit fachmännischer Expertise als eine Optionen unter vielen erörtern.

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