Über 10 Berechnungsmodelle beziffern Ihre Schadenersatzansprüche!

Merkantiler Minderwert bedeutet, dass Unfallwagen trotz fachmännischer Reparatur weniger wert sind (sobald mehr als ein Bagatellschaden vorliegt). Schadensfeststellung & Minderwert-Berechnung sind wichtige Aufgaben, die in die Hände eines unabhängigen Kfz-Sachverständigen gehören. Die gegnerische Haftpflichtversicherung möchte den merkantilen Minderwert am liebsten unter den Teppich kehren.

Merkantiler Minderwert: Perfekt informiert in 30 Sekunden

  1. Der merkantile Minderwert ist neben den Reparaturkosten und Nutzungsausfallentschädigung finanziell relevant, da ein Unfallwagen auch nach einer Reparatur weniger wert BLEIBT.
  2. Dafür sind Unfallopfer auf Basis eines Kfz-Sachverständigengutachtens zu entschädigen.
  3. Ist Ihr verunfalltes Fahrzeug nicht älter als 5 Jahre und hat weniger als 100.000 Kilometer Betriebsleistung, steht Ihnen voller Ersatzanspruch gemäß Gutachterkalkulation zu.
  4. Hier finden Sie Beispiele und die wichtigsten Berechnungsmethoden (inkl. Formeln), die regional unterschiedlich genutzt werden.
  5. Bei der Schadensregulierung kümmert sich Ihr Gutachter automatisch um alles Wichtige!
  6. Schadenersatz für den merkantilen Minderwert steht immer dem Eigentümer zu, also ggf. dem Leasinggeber oder der Bank bei einer Fahrzeugfinanzierung.

Es geht um Ihr & viel Geld:

Nach einem Unfall immer einen Gutachter anrufen!

Merkantiler Minderwert kann bis zu 25 % der Reparaturkosten im ersten Zulassungsjahr betragen. Das sind bei Reparaturkosten von 6.000,00 Euro ca. 1.500,00 Euro, die Ihnen als Unfallgeschädigter zustehen. Daher am besten sofort ohne Kosten einen eigenen Gutachter einschalten. Das Gutachterhonorar muss die gegnerische Versicherung zahlen.

Sie wollen sofort mit einem Experten über dieses Thema sprechen? Nehmen Sie Kontakt zu Kfz Gutachter Marcel Rump auf!

Definition:

Merkantiler Minderwert (= unfallbedingter Wertverlust)

Damit ist der schadenersatzpflichtige Wertverlust eines Unfallfahrzeugs gemeint, der einen weiteren Vermögensschaden darstellt. Geschädigte sind nach dem Unfall für einen zukünftig geringeren Verkaufswert zu entschädigen, sobald die Bagatellschadensgrenze überschritten ist (ca. 1.000,00 Euro Reparaturkosten laut BGH-Urteil). Beziffert werden sollte Ihr Anspruch von einem neutralen Schadensgutachter, NICHT von der gegnerischen Haftpflichtversicherung.

Häufige Fragen zum Thema merkantiler Minderwert

Wie hoch fällt der merkantile Minderwert aus?

Das lässt sich konkret nur im Einzelfall auf Gutachtenbasis sagen. Hier finden Sie Beispiele und Berechnungen zur besseren Orientierung. Je neuer Ihr Auto und je größer der Schaden ist, desto höher fällt der Minderwert aus. Nicht selten geht es um mehr als 1.000,00 Euro.

Wer liegt den merkantilen Minderwert fest?

Sobald dieser Schadensposten in Ihrem Fall relevant ist, wird Ihnen Ihr beauftragter Kfz-Sachverständiger diesen Wert automatisch im Schadengutachten festhalten. Auf dieser Basis können Sie dann Schadenersatz beim gegnerischen Haftpflichtversicherer einfordern.

Gibt es auch eine Wertminderung für Sonderfahrzeuge / Oldtimer?

Ja, in Einzelfällen wurde Geschädigten Schadensersatz für Oldtimer oder Sonderfahrzeuge zugesprochen, Sie brauchen aber definitiv einen Gutachter zur Anspruchsdurchsetzung. 5 Jahre Fahrzeugalter und 100.000 Kilometer Laufleistung sind nicht als starre Ausschlussgrenze für den merkantilen Minderwert zu sehen!

Voraussetzungen:

Wann habe ich keinen Anspruch auf Wertminderung?

  • Laut BGH-Urteil nicht, wenn es sich nur um einen oberflächlichen Blechschaden bis max. 1.000,00 Euro Werkstattkosten handelt (zu Ihrer Sicherheit sollte ein versicherungsunabhängiger Gutachter den Schadensumfang ermitteln).
  • Ein Fahrzeugalter über 5 Jahre und deutlich mehr als 100.000 km Laufleistung können zu Anspruchskürzungen oder Verweigerung der Versicherung des Unfallgegners führen. Versicherer argumentieren hier oft mit einer reparaturbedingten Wertsteigerung, also dem Gegenteil. Diese Werte stellen aber keine Ausschlussgrenze für Minderwert dar!
  • Laut Urteil des Landgerichts Duisburg (2014) besteht kein Rechtsanspruch auf den merkantilen Minderwert, wenn das Unfallfahrzeug unrepariert verkauft wird.
  • Bei Sonderfahrzeugen (Luxusfahrzeuge oder Oldtimer) ist immer eine gutachterliche Einzelfallprüfung erforderlich. Einen vorschnellen Ausschluss sollte es nicht geben.

Merkantil vs. technisch: Wichtige Begriffe zur Wertminderung

Merkantil bezieht sich auf den Markt und somit unfallbedingte Preisveränderungen, die für den späteren Veräußerungswert beim Verkauf für Schadensersatzforderungen zu berücksichtigen sind.

Technische Wertminderung meint hingegen, dass die fachmännische Instandsetzung nicht zu 100 % gelingt und insofern ein sichtbarer Makel bleibt. In der Regulierungspraxis handelt es sich oft um Farbunterschiede, die nach einer Beilackierung eine technische Wertminderung darstellen. Auch Richtarbeiten könnten ein Grund sein.

Höhe der merkantilen Wertminderung: Gibt es Unterschiede bei Neu- und Gebrauchtwagen?

Als Grundregel können Sie Folgendes aus diesem Ratgeber mitnehmen: Merkantile Wertminderung steigt mit der Höhe der Reparaturkosten und der Neuheit des Unfallfahrzeugs.

Je älter der verunfallte Wagen ist und je geringer Instandsetzungskosten sind, desto weniger wird dieser Schadensposten ins Gewicht fallen.

Alte Fahrzeuge & hohe Laufleistung: Das gilt

Wie bereits angesprochen, wollen Versicherungen oft für Fahrzeuge, die älter als 5 Jahre sind und mehr als 100.000 km auf dem Tacho haben, nicht mehr für den Wertverlust zahlen.

Gutachtertipp: Sie sollten sich im Zweifelsfall bzw. bei Anspruchskürzungen mit einem Anwalt auf Kosten der Gegenseite wehren, denn die folgenden Gerichtsurteile zeigen eines: Die Werte sind keine starren Grenzen, nach gutachterlicher Einzelfallprüfung können Ihnen sehr wohl Ansprüche zustehen.

BGH, LG & OLG Urteile: Ihr Rechtsupdate zum merkantilen Minderwert

Insgesamt gibt es bei Gerichten keine klare Linie, sondern zum Teil regionale Unterschiede. Das liegt auch daran, dass Modelle wie das Hamburger & Bremer Modell nur regional Verwendung finden.

Gut zu wissen ist für Sie als Geschädigten, dass ein Amtsgericht in Bayern einem Halter eine merkantile Wertminderung zugesprochen hat, obwohl die Laufleistung über 150.000 Kilometer lag (das wurde auch höchstrichterlich vom BGH 2005 bestätigt).

Der Bundesgerichtshof hat auch festgestellt, dass merkantiler Minderwert bei Nutzfahrzeugen vorliegen kann. Hier sei aber immer eine Einzelfallprüfung erforderlich. Bei einem Luxusfahrzeug mit einem Schaden von 17.000,00 Euro verneinten die BGH-Richter Anspruch auf Schadensersatz: Laut Schadensbild handele es sich um einen Bagatellschaden und der hohe Listenpreis relativiere die Schadenssumme.

Halbgewachs, Noelke und Co: Übersicht der Berechnungsmethoden für merkantilen Minderwert

 

Wie bereits in der Überschrift angekündigt, gibt es mehr als 10 Berechnungsmethoden. In der Praxis kommen die folgenden oft vor, wobei die Methode von Ruhkopf & Sahm durch Empfehlung des Bundesgerichtshofes sehr häufig zum Einsatz kommt:

  1. Ruhkopf & Sahm: Höchstrichterliche Empfehlung für die Schadensregulierung.
  2. Faustformel (wird im Folgenden beispielhaft erläutert).
  3. Marktrelevanz- & Faktorenmethode nach Zeisberger.
  4. BVSK-Wertminderungsmodell.
  5. Wertminderung nach Halbgewachs.
  6. Hamburger und Bremer Modell, Schweizer Formel: nur geringe regionale Bedeutung.
  7. Minderwert nach Empfehlungen des 13. Verkehrsgerichtstages.
  8. Minderwert Schätzung: Von Richtern im Prozess teils genutzte Behelfsmethode.

Beispiel: Berechnung der merkantilen Wertminderung

Um Sie als Laie nicht mit komplexen Methoden und Faktoren zu verunsichern, eignet sich die Faustformel für eine Beispielrechnung sehr gut (im Ergebnis sollten die übrigen Methoden zur Ermittlung des Minderwertes nicht stark abweichen bzw. wird Ihr Gutachter eine geeignete Methode wählen).

Nehmen wir an, Ihr Fahrzeug ist 10 Monate alt und hat erst 8.000 km auf dem Tacho. Im ersten Betriebsjahr haben Sie laut Faustformel einen Schadenersatzanspruch von 25 % hinsichtlich der minderwertrelevanten Netto-Reparaturkosten. Liegen diese laut Schadensgutachten bei 4.000,00 Euro, könnten Sie von der Versicherung des Unfallverursachers 1.000,00 Euro für den merkantilen Minderwert einfordern.

In Betriebsjahr 2 sind es noch 20 %, im dritten 15 % und im vierten 10 %, sodass Ihre Ansprüche 800,00 Euro, 600,00 Euro oder 400,00 Euro mit steigendem Fahrzeugalter betragen würden. Sie sollten daher in keinem Fall auf diese Schadensposition verzichten, auch nicht auf Nutzungsausfall.

Je nach Methode fließen diese Faktoren in die Berechnung (Formel) der Wertminderung ein:

  • Fahrzeugalter.
  • Laufleistung.
  • Anzahl der Vorbesitzer.
  • Zustand, Ausstattung und Sonderausstattung.
  • Neupreis (Listenpreis).
  • Marktgängigkeit.
  • Schadenhöhe.
  • Korrekturfaktoren (Vorschaden etc.).
  • Lohnkosten.
  • %-Wert für die Schadenintensität.

Sie brauchen sich keine Sorgen um den richtigen Rechenweg und die Herleitung aller Faktoren wie Vorschäden, Arbeitskosten, Marktgängigkeit, Alterskorrektur bei der Unfallregulierung zu machen. Spätestens hier erkennen Sie, warum die Berechnung des Minderwertes nach einem unverschuldeten Verkehrsunfall in die Hände eines neutralen Sachverständigen gehört! Als unabhängiger Kfz-Sachverständiger sind Sie bei Marcel Rump genau richtig. Lassen Sie Ihren Anspruch jetzt prüfen!

Bei Fiktiver Abrechnung merkantile Wertminderung einfordern!

Fiktiv ist dieser Posten ohnehin, da der berechnete Wert theoretisch und daher bei nicht selten strittig ist. Versicherern ist jeder (auch haltlose!) Grund recht, um Ihnen als Unfallgeschädigter weniger auszahlen zu müssen.

In einem sehr ausführlich begründeten Urteil hat das Landgericht Regensburg (Aktenzeichen 22 S 90/18) geurteilt, dass der Schädiger bzw. dessen Haftpflichtversicherung auch bei der fiktiven Schadenabrechnung Anspruch wegen Wertminderung hat. Sie müssen das verunfallte Kraftfahrzeug also nicht zwangsläufig reparieren lassen oder können dies auch in Eigenregie tun.

Bagatellschaden, Totalschaden & Hagelschaden: Was gilt für die die Wertminderung?

Bagatellschaden

Grundsätzlich ist nicht von einer Wertminderung auszugehen, wobei Ansprüche im Einzelfall an der Bagatellschadensgrenze zu prüfen sind. Achtung! Beim Verkauf auf dem Gebrauchtwagenmarkt sind Schäden oberhalb der Bagatellgrenze offenbarungspflichtig.

Totalschaden

Hier geht es nicht mehr um die Wertminderung, da der Restwert 0 Euro betragen kann (Schrottwert). Vielmehr wird die eintrittspflichtige Versicherung im Rahmen der Schadenabrechnung auf Gutachtenbasis die Differenz aus Wiederbeschaffungswert und Restwert erstatten.

Hagelschaden

Hierbei handelt es sich um einen Schaden, den die Teilkaskoversicherung reguliert. In aller Regel leistet die Teilkasko nur für reine Instandsetzungskosten, nicht aber für die Wertminderung. Das gilt auch für Wildschäden oder Unwetterschäden.

Leasingfahrzeug: Wem steht Schadebersatz für merkantile Wertminderung zu?

Anspruch hat immer der rechtliche Eigentümer, also der Leasinggeber. Daher ist der Unfallschaden auch unverzüglich zu melden, um vertraglichen Pflichten nachzukommen und das weitere Vorgehen zu besprechen. Das gilt auch bei einer Finanzierung, denn bis zur Überweisung der Schlussrate bleibt die Bank Eigentümer des Fahrzeugs.

Merkantile Wertminderung nach einem Unfall auch für Oldtimer?

Für diesen komplexen Fall sollten Sie sich auf jeden Fall an einen Oldtimergutachter wenden, um Ansprüche zu prüfen und aussagekräftig berechnen zu lassen. Durch den Vergleich mit identischen oder ähnlichen Oldtimern und deren Zustandsnote lassen sich Differenzen zu einem unfallfreien Zustand ermitteln. So kann die Wertminderung näherungsweise vom Markt (merkantil!) her bestimmt werden, da die genannten Rechenmodelle für alte Fahrzeuge nicht greifen.

Gibt es aber keine heranziehbaren Vergleichsfälle, scheidet laut Oberlandesgericht München ein Schadensersatzanspruch aus (vergl. Urteil mit dem Az. 7 U 2338/20).

Zu berücksichtigen ist vor allem die kraftfahrzeugtechnische Einzigartigkeit von Oldtimern, die durch Restauration und Umbauten erheblich vom Standard abweichen kann. Daher machen auch regelmäßige Wertgutachten für Fahrzeugklassiker Sinn! Im Schadensfall wäre der richtige Fahrzeugwert (Zeitwert) abgesichert.

Fazit:

Schnelle (Rechen)hilfe nach einem unverschuldeten Unfallschaden

Jetzt haben Sie im Schadensfall auch die merkantile Wertminderung auf der Rechnung, und damit hunderte Euro, die Ihnen neben der Instandsetzung, einem kostenlosen Schadengutachten, der Übernahme von Anwaltskosten durch die Gegenseite und einer Nutzungsausfallentschädigung zustehen (Ausnahme: Bagatellschäden).

Erfahren, kundenorientiert & versicherungsunabhängig:

Bei Marcel Rump ist Ihr Schadenfall in besten Händen, bereits nach Ihrer ersten Kontaktaufnahme werden Sie entspannter nach vorne blicken.

Sie haben hier auch einen Experten gefunden, der weit über die Stadtgrenzen von Frankfurt am Main hinaus für seinen Wohnmobil Sachverstand bekannt. Auch für Reisemobile ist merkantiler Minderwert nach einem Unfall ein Thema!