Dieser Ratgeber gibt antworten

Autounfall, was tun jetzt? Das nur eine von vielen Fragen, die Sie sich als Unfallgeschädigter in der plötzlichen Ausnahmesituation stellen. Hier finden Sie lösungsorientierte Antworten und versicherungsunabhängige Schadenshilfe im Großraum Frankfurt am Main. Marcel Rump, bekannt als TV-Experte von Vox Auto Mobil, übernimmt angefangen mit der Gutachtenerstellung auf Wunsch das komplette Schadensmanagement.

Autounfall, was tun?

Das Wichtigste kurz & knapp

  1. Oberste Priorität nach einem Autounfall hat die Sicherung der Unfallstelle mit Warndreieck, Warnweste, Warnblinklicht etc. zu Verhinderung von Folgeunfällen.
  2. Bei einem Haftpflichtschaden besteht im Gegensatz zum Kaskoschaden kein Weisungsrecht: Sie dürfen selbst einen Gutachter beauftragen.
  3. Um die Schuldfrage für die anstehende Versicherungsregulierung zu klären, sollten mit einem Unfallbericht und Fotos eine umfassende Beweissicherung vorgenommen werden.
  4. Sobald mehr als ein Bagatellschaden durch den Unfall vorliegt, haben Geschädigte Anspruch auf ein versicherungsunabhängiges Schadensgutachten auf Kosten der Gegenseite.
  5. Keine vorschnellen Entscheidungen: Kostenvoranschläge eignen sich nur für Fahrzeugschäden bis etwa max. 1.000 Euro Reparaturkosten (= Bagatellgrenze).

Kurzanleitung: Vorgehen nach Unfall als …

Geschädigter:

Lassen Sie den Sachschaden von einem unabhängigen Gutachter prüfen und setzen Sie auf ein professionelles Schadenmanagement für Ihre finanziellen Interessen. Sie können den Schaden vorsichtshalber zwecks Beweissicherung auch der eigenen Versicherung melden.

Verursacher:

Schadensmeldung schnellstmöglich telefonisch, online oder per App vornehmen, max. 7 Tage gibt es hierfür Zeit. Die Haftpflichtversicherung kommt für Schäden am anderen Fahrzeug auf. Für eigene Fahrzeugschäden ist eine Kaskoversicherung notwendig.

Schuldfrage nach Unfall: Vorsicht ist angesagt!

Unter dem unmittelbaren Adrenalineinfluss nach dem Unfall sollten Sie sich nicht unter Druck setzen lassen und kein Schuldeingeständnis unterschreiben. Viele Unfallverursacher versuchen, die Schuld auf den geschockten Unfallbeteiligten zu schieben und so von der eigenen Hauptschuld abzulenken.

Mit etwas Abstand und durch Befragung von Unfallzeugen ist Ihre Unschuld vielleicht viel eindeutiger, als Sie denken. Der erfahrene Gutachterblick von Marcel Rump auf Ihren Fall zeigt schnell, wie die Schuldfrage und somit Ihre Handlungsoptionen zu bewerten sind.

Antworten auf häufige Fragen

Bis wann muss ich den Unfall melden?

Der Schadenverursacher hat den Unfallschaden innerhalb von max. 7 Tagen zu melden, in einigen Versicherungsverträgen sind auch nur 3 Tage vorgesehen. Melden Sie Ihren Haftpflichtschaden Kfz Gutachter Rump, um zeitnah ein Unfallgutachten erstellen zu lassen.

Welche Versicherung muss ich als Geschädigter anrufen?

Sie können die gegnerische Versicherung anrufen und überprüfen, ob der Unfallgegner eine Schadensmeldung vorgenommen hat. Sie können auch Ihre eigene Versicherung anrufen, um den Schaden vorsorglich zu melden. Bei möglicher Teilschuld wird auch Ihre eigene Autoversicherung ins Spiel kommen (Stichwort Quotenvorrecht).

Wann sollte ich besser die Polizei rufen?

Bei flüchtigem oder aggressivem Unfallgegner sollten Sie besser die Polizei zur Unfallstelle rufen. Pflicht besteht nur, wenn es Verletzte (Personenschaden) gibt. Bei reinem Blechschaden müssen Polizeibeamte nicht gerufen werden.

Wie vorgehen, wenn ich nach dem Unfall Schmerzen habe?

Sie sollten sich schnellstmöglich in ärztliche Behandlung gegeben. Mit einem Attest können Sie Ansprüche auf Schmerzensgeld (ggf. auch Haushaltsführungsschaden und Ersatz für Verdienstausfall) prüfen. Hierfür sollten Sie unbedingt einen Fachanwalt hinzuziehen, für den die gegnerische Versicherung zahlen muss (Ausnahme: Bagatellschäden).

Checkliste:

Richtiges Verhalten an der Unfallstelle nach Verkehrsunfall

  1. An der Unfallstelle bleiben und diese mit Warndreieck und Warnblinkanlage sichern! Unfallflucht ist keine Option und gemäß § 142 StGB strafbar.
  2. Ruhig bleiben, Überblick verschaffen und sich in Sicherheit bringen, danach Polizei und Rettungskräfte je nach Lage per Notruf anfordern.
  3. Bis zum Eintreffen von RTW und Co. bei Bedarf Erste Hilfe leisten.
  4. Jetzt geht es an die formale Unfallaufnahme mit Versicherungsdaten: Unfallbericht ausfüllen, Unfallskizze anfertigen, versicherungstechnische Daten festhalten, Aussagen von Zeugen dokumentieren, Fotos von Schäden und Bremsspuren (Unfallhergang) schießen.
  5. Sie können direkt von der Unfallstelle aus einen neutralen Gutachter für die weitere Schadensregulierung anrufen. Sie müssen und sollten nicht auf einen Anruf der gegnerischen Haftpflichtversicherung warten.
  6. Die Reinigung der Unfallstelle (Scherben etc.) ist Aufgabe der Unfallbeteiligten. Bei großem Schaden und ausgetretenem Motoröl wird sich die Feuerwehr um das Aufräumen an der Unfallstelle kümmern.

Fristen, die Sie nach Unfall kennen sollten

Zentral ist die Frist für die bereits angesprochene Schadensmeldung, die schnellstmöglich erfolgen sollte. Nach Ablauf von 7 Tagen kann die Eintrittspflicht und somit Leistung der Versicherung entfallen, was für Unfallverursacher extrem teuer wird.
Allein aus Gründen der Plausibilität und Rekonstruierbarkeit gibt es keinen Grund, unnötig lange mit der Schadenmeldung zu warten.

Sie vertritt NICHT Ihre Interessen:

Vorsicht vor gegnerischer Kfz-Versicherung!

Nutzen Sie konsequent Ihr Recht, selbst einen Gutachter auf Kosten der Gegenseite einschalten zu können. Alles andere würde mehr oder weniger verdeckt zu immensen Kürzungen Ihrer Ansprüche führen. Das fängt mit dem Versuch an, Ihnen sofort ohne Kenntnis der Schadenhöhe nur einen Kostenvoranschlag anbieten zu wollen. Damit blieben Schadenersatzansprüche für die unfallbedingte Wertminderung unberücksichtigt, nicht selten sind es mehrere hundert Euro.

Unfall, was tun: Der Polizei melden?

Sobald Verletzte zu beklagen, sind müssen Sie die Polizei als Unfallbeteiligter rufen. Bei kleinem Blechschaden und Einigkeit unter den Beteiligten können Sie den Unfall ohne Polizei abwickeln.

Was passiert, nachdem die Polizei da war?

Lassen Sie sich unmittelbar nach dem Unfall von Kfz Gutachter Rump beraten. Der erstellte polizeiliche oder auch eigene Unfallbericht wird eine wichtige Basis für die anstehende Schadenregulierung sein. Mit dem zeitnah erstellten Sachverständigengutachten können Sie die Schadenshöhe und somit alle Ansprüche exakt beziffern.

Parkendes Fahrzeug beschädigt, was tun?

Parkrempler sind ein Klassiker, der jedoch nicht selten viel juristischen Ärger nach sich zieht. Es reicht als Verursacher nicht, einen Zettel hinter der Windschutzscheibe zu hinterlassen, das könnte als Fahrerflucht gewertet werden. Es gilt, eine angemessene Zeit (mind. 30 Minuten) am Unfallort zu warten und ggf. den Unfallgegner mit polizeilicher Hilfe via Kennzeichen ausfindig zu machen. Mit dem Zentralruf der Autoversicherer kann die gegnerische Versicherung bestimmt werden.

Zwischenfazit: Kleiner Schaden, oder doch viel mehr?

Mit eigenem Gutachter auf Nummer sicher gehen!

Überlassen Sie bei der Schadensfeststellung nichts dem Zufall und die Regie im eigenen Interesse niemals dem gegnerischen Haftpflichtversicherer! Zwischen „nichts passiert“ und Totalschaden liegen oft nur Millimeter, die erst bei einer Karosserievermessung „sichtbar“ werden. Die Diagnose Bagatellschaden sollte zu Ihrer Planungssicherheit gutachterlich gestellt oder ausgeschlossen werden. Das hat weitreichende Konsequenzen für Ihre Rechte als Unfallgeschädigter!

Welche Rechte & Pflichten haben Unfallbeteiligte?

Aktive Mitwirkung und Aufklärungspflichten sind zu beachten, damit die Versicherung ihrer Eintrittspflicht nachkommen kann. Auch die Schadenminderungspflicht ist zu beachten. Der Schaden darf nicht unnötig ausgeweitet werden. Das wäre z. B. der Fall, wenn ein Unfallwagen statt zur nächstgelegenen Werkstatt durch halb Deutschland abgeschleppt würde.

Wann kann ich das Unfallfahrzeug reparieren?

Sie sollten nach einem nicht selbst verschuldeten Autounfall immer erst einen Kfz Gutachter einschalten und mit einem Gutachten für klare Regulierungsfakten sorgen! Die Reparatur sollte erst erfolgen, wenn die Haftung zu 100 % klar ist und idealerweise eine Reparaturkostenübernahmeerklärung von der gegnerischen Versicherung vorliegt.

Fahren Sie nicht sofort zu Ihrem Autohaus oder in die Stammwerkstatt, ansonsten sind enorme Kostenrisiken möglich.

Autounfall mit Totalschaden, was tun?

Ob ein Total- oder Reparaturschaden vorliegt, wird durch die Zahlen aus dem Unfallgutachten deutlich. Liegen die Reparaturkosten mehr als 30 % über dem Wiederbeschaffungswert, liegt ein Totalschaden vor. Der gegnerische Versicherer erstattet dann die Differenz aus Wiederbeschaffungswert und Restwert.

Falls die Instandsetzungskosten nur knapp über dem Wiederbeschaffungsaufwand liegen, können Sie mit Kfz-Sachverständigen Marcel Rump bei vorliegendem Integritätsinteresse die 130 Prozent Regel nutzen. Dann kann ein Reparaturschaden vorliegen.

Aha: Schon gewusst?

Für den Zeitraum der Ersatzbeschaffung (meistens 14 bis 16 Tage) stehen Ihnen Nutzungsausfall oder ein Mietwagen auf Kosten der gegnerischen Autoversicherung zu.

Achtung: Versicherungen kürzen gerne!

Daher ist es wichtig, für die Schadenabwicklung auf versicherungsunabhängige Gutachter und einen Anwalt zu setzen. So lassen sich unberechtigte Kürzungen an folgenden Posten vermeiden:

  • Merkantile Wertminderung (je älter das Fahrzeug, desto größer die Kürzung).
  • Wiederbeschaffungsaufwand bei Totalschaden.
  • Reparaturdauer und somit Nutzungsausfallentschädigung.
  • Streichung bei Instandsetzungskosten bzw. Ersatzteilpreisen.
  • Beilackierungskosten und Verbringungskosten.
  • ACHTUNG: besonders stark wird bei fiktiver Abrechnung gekürzt, wenn Sie sich den Unfallschaden auszahlen lassen.

Autounfall im Ausland ereignet, was tun?

Vorbereitung: Prüfen und erweitern Sie ggf. den Versicherungsschutz laut Police für das Zielland. Deponieren Sie einen Europäischen Unfallbericht für den Ernstfall in der Zielsprache im Handschuhfach des Autos. Die Grüne Versicherungskarte wird immer mehr „digital“ durch das Kennzeichen ersetzt, ist als Versicherungsnachweis in der EU aber weiterhin gerne gesehen.

Vor Ort, wenn es gekracht hat: Die Polizei sollte für die Unfallaufnahme verständigt werden, gerade bei Mietwagen (das konkrete Vorgehen ist im Vertrag ohnehin festgelegt). Füllen Sie den Unfallbericht vollständig aus. Die Schadenregulierung ist oft von Deutschland aus mit einem Regulierungsbeauftragten möglich. Es gilt das Schadensrecht des jeweiligen Landes, sodass Ersatzansprüche geringer ausfallen können.

Fazit: Autounfall, was tun?

Sie können jetzt die wichtigsten Fragen nach einem Unfall beantworten und wissen, was zu tun ist und welche Fehler zu vermeiden sind. In diesem Sinne geben wir Ihnen diese 5 Tipps ohne Gutachterkosten zum Abschluss mit auf den Weg:

  1. Bringen Sie sich am Unfallort in Sicherheit und sichern Sie die Stelle.
  2. Die Beweissicherung am Unfallort ist extrem wichtig, lassen Sie sich hierfür die notwendige Zeit!
  3. Lassen Sie sich vom Unfallgegner und dessen Versicherung nicht unter Druck setzen: Werden Sie mit eigenem Gutachter für Ihre Rechte aktiv!
  4. Scheuen Sie nicht davor zurück, einen Anwalt einzuschalten: Das empfiehlt die Deutsche Schadenshilfe ausdrücklich, oberhalb der Bagatellgrenze entstehen für Sie keine Kosten.
  5. Prüfen Sie auch die fiktive Abrechnung (Auszahlung laut Gutachten), wenn Sie mit einer Delle gut leben und das Geld anderweitig besser nutzen können.

Autounfall im Raum Frankfurt a.M., was tun?

Rufen Sie jetzt nach unverschuldetem Unfall Marcel Rump an oder melden Sie den Schaden hier online.

Sie setzen mit dem bekannten Vox-Experten übrigens auch auf fundierten Wohnmobil-Sachverstand. Nutzen Sie für Fahrzeugbewertungen oder eine Kaufberatung einen faktenbasierten Informationsvorsprung.