Was tun nach einem Parkrempler?
30 Minuten & 1.000 Euro sind entscheidend
Selbst ein kleiner Parkrempler kann der „Anstoß“ für großen Ärger sein! Auch wenn der Blechschaden gering erscheint, kann falsches Verhalten zu weitaus größeren Problemen führen. Der Verursacher darf nicht sofort den Unfallort verlassen, der berühmte Zettel an der Windschutzscheibe schützt nicht vor einer Strafe. Lesen Sie hier, was nach einem Parkplatzrempler zu beachten ist (auch für Wohnmobile, LKW & Oldtimer).
Definition: Was versteht man unter Parkrempler?
Bei einem Parkrempler (Rangierunfall, Parkhausunfall) ist ein Fahrzeug oft geparkt und wird touchiert. Parkplatzrempler stellen oft, aber nicht immer einen Bagatellschaden mit max. 1.000 Euro Reparaturkosten dar. Vor Ort ist die Basis für die Schadensregulierung zu legen, der Verursacher hat den Fahrzeughalter ausfindig zu machen, wozu ggf. die Polizei zu rufen ist.
Kurz & knapp: Parkplatzrempler, ein Fall für Gutachter Rump!
- Parkplatzrempler sind keine Seltenheit, jeder 5. Autofahrer ist betroffen.
- Am Unfallort müssen Schadenverursacher mind. 30 Minuten warten.
- Nicht immer ist ein Parkrempler ein Bagatellschaden, wenn der Schaden über 1.000 Euro liegt.
- Kein Kavaliersdelikt: Ein Zettel an der Windschutzscheibe kann laut Strafgesetzbuch als Fahrerflucht geahndet werden (§ 142 StGB).
- Leicht touchiert = nix passiert? Unwissenheit schützt nicht vor Strafe nach einem Parkrempler.
- Bei einem Parkschaden kann die Regulierung ohne Versicherung (Kasko / Haftpflicht) günstiger sein.
- Unsicher bei der Schadenhöhe, Ihr Auto ist neu? Besser einen Sachverständigen auf den Schaden schauen lassen!
Parkrempler: Abgrenzung zu anderen Unfallarten
Durch die oftmals geringe Aufprallgeschwindigkeit und ein stehendes Auto unterscheidet sich ein Parkplatzunfall deutlich von den folgenden im fließenden Straßenverkehr:
- Auffahrunfall
- Abbiegeunfall
- Unfall beim Überholen
- Massenkarambolage
- Frontalzusammenstoß
- Unfall durch Sekundenschlaf
- Unfall wegen Smartphone oder Alkohol am Steuer
- Unfall durch Abkommen von der Fahrbahn (Tier auf der Straße etc.)
- Witterungsbedingter Unfall (Schnee), auch auf Parkplatz möglich
Ursachen für Parkrempler:
Verschätzt, im Stress oder abgelenkt im Auto
Zu enge Parklücken für große Autos wie SUV, enge Parkhäuser, unübersichtliche Situationen, schlechte Licht- bzw. Sichtverhältnisse (Dunkelheit, beschlagene Scheibe), falsche Einschätzung der Größe des Parkplatzes, Ablenkung am Steuer durch Handy oder Kinder, Hektik, Stress und „blindes“ Vertrauen in elektronische Einparkhilfen können zu einem Unfall beim Einparken oder Ausparken führen.
Kratzer & Co: Typische Schäden bei Parkunfall
Häufige Folgen sind Dellen, Beulen und Lackkratzer an der Stoßstange sowie an Türen. Nicht selten werden Scheinwerfer und Außenspiegel beschädigt. Je nach Fahrzeug, Lack und Größe ist ein Parkrempler schnell kein Bagatellschaden mehr, unter der Verkleidung kann der wahre Schaden sichtbar werden (vor allem bei höherer Aufprallgeschwindigkeit oder dem Touchieren der gesamten Fahrzeugseite). Dann ist ein Parkrempler definitiv ein Gutachterfall! Auch Räder und Felgen können bei einem Anstoß Schaden nehmen.
Was tun bei einem Parkrempler? Schritt-für-Schritt-Anleitung
Parkschaden selbst verursacht:
- 30 bis 60 Minuten an Unfallstelle warten, Kennzeichen ausrufen lassen.
- Klappt das nicht, Polizei zur Absicherung rufen.
- Unfall schildern und Bericht ausfüllen, Kontaktdaten austauschen.
- Schadensmeldung vornehmen, je nach Höhe ggf. selbst zahlen.
Parkschaden am eigenen Auto festgestellt:
- Verursacher ausfindig machen, Zeugen befragen.
- Kennzeichen ggf. notieren, bei Unfallflucht Polizei rufen.
- Personendaten austauschen, Unfallbericht anfertigen.
- Gutachter kontaktieren: Wie hoch ist der Schaden?
- Reparatur oder Auszahlung auf Kosten der gegnerischen Autoversicherung.Lektüretipp: So schreiben Sie einen Unfallbericht richtig!
Parkrempler: Rechte & Pflichten der Unfallbeteiligten
Alle Unfallbeteiligten müssen sich den Konsequenzen am Unfallort stellen und aktiv mitwirken durch Datenaustausch etc. (Informationspflicht). Der Geschädigte hat nach § 254 BGB das Recht auf Schadenersatz für den Unfallschaden. Generell greift die Schadenminderungspflicht, die Kosten dürfen nicht beliebig in die Höhe getrieben werden. Bei einem Bagatellschaden zahlt die Versicherung nur für einen Kostenvoranschlag, darüber haben Geschädigte Recht auf ein Unfallgutachten.
Knautschzone: Tipps zur Vermeidung von Parkplatzremplern
Einparken und Ausparken mit Weitsicht: Gerade auf engen Parkplätzen mit regem Verkehr gilt es, langsam und vorausschauend zu fahren. Technische Hilfsmittel wie Sensoren oder eine Kamera können helfen, aber auch die Perspektive verzerren.
Im Zweifelsfall lieber einmal zurücksetzen und neu rangieren, statt eine Kollision mit einem parkenden Fahrzeug zu riskieren. Für Familien stehen oft größere Parkplätze zur Verfügung, sodass das weite Aufreißen der Tür kein Schadenrisiko mit sich bringt.
Wann lohnt sich ein Kfz-Gutachter bei einem Parkrempler?
Sie sollten immer einen Kfz-Experten wie Marcel Rump hinzuziehen, falls Sie sich unsicher bezüglich der Schadenshöhe sind oder bei einem neuen und teuren Fahrzeug auf Nummer sicher gehen wollen. Liegt nachweislich kein Bagatellschaden vor, sollten Sie definitiv ein Gutachten erstellen lassen und so Ihre finanziellen Interessen wahren.
Versicherungsabwicklung bei Parkremplern: Welche Versicherung zahlt?
Es kommt im Wesentlichen auf die Schuldfrage an und darauf, ob ein Fahrzeug stand oder beide in Bewegung waren. Waren beide Fahrzeuge in Bewegung und ist die Schuld nicht eindeutig, können beide Versicherungen mit einer 50 zu 50 Quote regulieren.
Wann greift die Haftpflicht nach Parkrempler?
Haben Sie einen Parkschaden an einem anderen, stehenden Fahrzeug verursacht, greift die Haftpflichtversicherung.
Wann greift die Vollkasko nach Parkrempler?
Für den eigens am Fahrzeug verursachten Schaden oder ggf. bei nicht belangbarem Unfallgegner greift nur eine Vollkaskoversicherung. Ohne diesen Versicherungsschutz bleiben Geschädigte auf den Kosten sitzen.
Selbstbeteiligung bei Kaskoschäden: Nachrechnen lohnt sich!
Durch Inanspruchnahme der Kaskoversicherung kann die vertraglich vereinbarte Selbstbeteiligung fällig werden. Liegt diese bei 300 Euro und der Schaden nur bei 150 Euro, sollte er mit einem Einigungsprotokoll aus der eigenen Tasche bezahlt werden. Auch kann der Schadenfreiheitsrabatt (Schadenfreiheitsklasse) verloren gehen, was höhere Beiträge zur Folge hätte.
Was tun bei Streit mit der Versicherung?
Liegt der Schaden oberhalb der Bagatellgrenze, können Sie auf Kosten der Versicherung des Schadenverursachers einen Rechtsanwalt hinzuziehen. Eventuell können Sie auch eine Rechtsschutzversicherung nutzen. Bei einem Kaskoschaden bietet sich bei Streitigkeiten das Sachverständigenverfahren an. Bei klarer Sachlage gibt es keinen Zweifel an der Eintrittspflicht der Versicherung, höchsten bei der Schadenshöhe.
Häufige Fragen zu Parkremplern:
Wer zahlt den Gutachter?
Liegt der Unfallschaden über 1.000 Euro Reparaturkosten, muss die Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers zahlen. Darunter reicht ein für Geschädigte kostenloser Voranschlag für die Versicherungsabwicklung.
Muss ich die Polizei rufen nach Parkrempler?
Bei reinem Sachschaden bzw. Blechschaden nicht, nur bei Verletzten (Fuß überfahren als Beispiel). Können Sie den Fahrzeughalter aber nicht ausfindig machen, sollten Sie zur Vermeidung des Vorwurfs der Unfallflucht die Polizei rufen.
Tatort Supermarktparkplatz: Was gilt als Fahrerflucht?
Sofortiges Verlassen der Unfallstelle wird als strafbare Unfallflucht gewertet, auch wenn ein Zettel am Scheibenwischer hinterlassen wurde. Dem Fahrer drohen Strafverfolgung bis zur Freiheitsstrafe, Geldstrafen, Punkte in Flensburg und Führerscheinentzug (Fahrverbot).
Was passiert, falls der Verursacher unbekannt ist?
Befragen Sie Zeugen und stellen Sie Anzeige gegen Unbekannt, eventuell meldet sich der Verursacher noch wegen tätiger Reue. Ansonsten können Sie sich an den Verein für Verkehrsopferhilfe wenden oder mit ermitteltem Kennzeichen den Zentralruf nutzen.
Parkplatzrempler nicht bemerkt, was passiert?
Zwischen Schutzbehauptung und Wahrheit sind die Grenzen fließend. Wer aussteigt, um den Schaden zu prüfen, entlarvt sich (Zeugen könnten dies bestätigen). Im Einzelfall kommt es auf Plausibilität an. Wer nichts bemerkt hat, muss nicht mit dem Vorwurf der Fahrerflucht rechnen, ggf. aber mit Fahrlässigkeit.
Update: Neue Regelung geplant
Zuletzt wurde vom Justizministerium angeregt, Fahrerflucht bei leichten Unfällen ohne Personenschaden nur noch als Ordnungswidrigkeit und nicht mehr als Straftat einzustufen. Geplant ist wie in den europäischen Nachbarländern eine digitale Schadensstelle, damit der Schaden direkt mit dem Smartphone rechtssicher gemeldet werden kann. Wartezeit und der Zettel an der Wundschutzscheibe wären dann kein Thema mehr.
Dieses Vorhaben ist noch in der Abstimmung, die weitere Entwicklung bleibt abzuwarten. Die sich strafmildernd auswirkende tätige Reue (bei Unfallschäden unter 1.300 Euro innerhalb von 24 Stunden) soll ggf. auch für Unfälle im fließenden Straßenverkehr gelten.
Fazit:
Kfz-Sachverständiger Rump & Rempler, das passt perfekt!
Sie wissen jetzt, was ein Parkrempler ist und warum 30 Minuten und 1.000 Euro für das weitere Vorgehen und die nutzbaren Rechte entscheidend sind! Aus Fragezeichen bezüglich des Schadensausmaßes werden schnell lösungsorientierte Fakten, wenn Sie den Schaden von Unfallgutachter Rump im Großraum Frankfurt am Main überprüfen lassen.
Checkliste zum „Mitnehmen“:
Sie verhalten sich nach Parkplatzunfall richtig, wenn Sie …
- am Unfallort bleiben und zur Aufklärung beitragen.
- nach angemessener Wartezeit die Polizei zum Unfallort rufen.
- Schaden Ihrer Versicherung fristgerecht mit einem Unfallbericht melden.
- das Schadensausmaß nicht unterschätzen, das kann teuer werden!