Alles ging sehr schnell: Durch den heftigen Aufprall ist noch am Steuer klar, dass der Schaden am Fahrzeug durch den Autounfall immens sein muss. Nach dem Aussteigen bzw. beim Blick auf den Unfallschaden kommt schnell der Gedanke auf, dass ein wirtschaftlicher Totalschaden vorliegen könnte. Doch wie lässt sich ein solcher wirtschaftlicher Totalschaden versicherungstechnisch feststellen?

Wirtschaftlicher Totalschaden: Ihre Rechte, Ihre Optionen!

Welche Möglichkeiten habe ich bei einem unverschuldeten Unfall, einen wirtschaftlichen Totalschaden mit der Versicherung des Unfallgegners abzurechnen? Kann ich Schadensersatz einfordern? Was tun, wenn das Auto nach einem Unfall offenbar Schrott ist? Und wie hoch ist der ‚Schrottwert‘? Was ist für Geschädigte versicherungstechnisch unzumutbar?
In diesem Beitrag können Sie sich über wichtige Fragen und Ihre Optionen bei einem wirtschaftlichen Totalschaden informieren. Ein Beispiel zeigt Ihnen, wie sich ein Totalschaden berechnen lässt. Falls Sie Fragen haben oder Hilfe bei der Schadensregulierung wünschen, können Sie sich an den KFZ Sachverständigen Rump wenden. Termine sind innerhalb von 24 Stunden möglich! Eventuell können Sie eine Sonderregelung bei einem wirtschaftlichen Totalschaden für Ihr Fahrzeug nutzen.

Definition: Wirtschaftlicher Totalschaden

Bei der Abwicklung mit der Autoversicherung (Haftpflichtfall oder Kaskoschaden) ist von einem wirtschaftlichen Totalschaden die Rede, wenn die Reparaturkosten laut erstelltem Sachverständigengutachten den ermittelten Wiederbeschaffungswert um mehr als 130 % übersteigen. In diesem Fall ist eine Reparatur nicht mehr lohnenswert. Die Abrechnung mit der gegnerischen Haftpflicht oder eigenen Vollkaskoversicherung erfolgt dann auf so genannter Totalschadenbasis. Mit der 130 %-Regel ist unter gewissen Umständen aber doch eine Reparatur eines wirtschaftlichen Totalschadens des Unfallfahrzeugs möglich (s.u.).der 130 %-Regel ist unter gewissen Umständen aber doch eine Reparatur eines wirtschaftlichen Totalschadens des Unfallfahrzeugs möglich (s.u.).

Diese Optionen haben Sie bei einem wirtschaftlichen Totalschaden für Ihren Wagen

Im Gegensatz zu einem leichten Schaden sind Ihre Handlungsmöglichkeiten bei einem wirtschaftlichen Totalschaden eingeschränkt. Kommt die 130 %-Regel nicht in Frage, bleibt nur die Abrechnung auf Totalschadenbasis. Im Falle der eigenen Unschuld am Unfall würde die gegnerische Versicherung die Differenz aus Wiederbeschaffungswert und Restwert erstatten. Diese Regulierungspraxis ist üblich, sie entspricht der aktuellen Rechtsprechung.

Welche Versicherung ist bei einem wirtschaftlichen Totalschaden zuständig

Die Feststellung der Schulfrage ist zentral für die Frage, welcher Versicherer zuständig ist. Ist der Unfall unverschuldet, greift der Haftpflicht-Schutz des Gegners. Bei eigenem Verschulden handelt es sich um einen Kaskoschaden. Maßgeblich ist der vorhandene Versicherungsschutz. Haftpflicht und Teilkasko reichen in diesem Szenario nicht aus. Nur eine Vollkasko-Versicherung bietet bei einem wirtschaftlichen Totalschaden umfassenden Schutz.

Wirtschaftlicher Totalschaden, was nun

Um Ihre finanziellen Interessen zu wahren, sollten Sie sich noch am Unfallort an einen erfahrenen KFZ Gutachter in Frankfurt wenden. Er unterstützt Sie bei der Dokumentation von Beweisen und kann Sie fachkundig durch die anstehende Schadensregulierung für Ihr Auto begleiten. Sachverständiger Rump ist immer für seine Kunden im Einsatz, auch samstags und sonntags!

Wirtschaftlicher Totalschaden – Häufig gestellte Fragen: KFZ Sachverständiger Rump antwortet

Wie wird ein wirtschaftlicher Totalschaden abgerechnet?

Liegen die Reparaturkosten laut Schadensgutachten über 130 Prozent des Wiederbeschaffungswertes, werden Versicherungen auf Totalschadenbasis abrechnen. Geschädigte erhalten als Schadensersatz die Differenz aus Wiederbeschaffungs- und Restwert ausgezahlt. Geschädigte haben versicherungstechnisch Anspruch auf umfassenden Schadensersatz. Je nach Unfallszenario kommt Schmerzensgeld, die Übernahme von Anwaltskosten, einen Mietwagen oder eine Nutzungsausfallentschädigung sowie die Übernahme der Abschleppkosten in Frage.

Wem gehört das Auto nach einem wirtschaftlichen Totalschaden?

Das Unfallfahrzeug bleibt nach der Schadensregulierung im Besitz des Geschädigten, da der Restwert von der Versicherung abgezogen wird. Zu diesem im Gutachten bezifferten Restwert dürfen Geschädigte den Wagen dann am Gebrauchtwagenmarkt verkaufen oder nach Möglichkeit auch weiter fahren (Verkehrssicherheit vorausgesetzt).

Ab wann handelt es sich um einen wirtschaftlichen Totalschaden?

Ein wirtschaftlicher Totalschaden liegt definitiv vor, wenn die Reparaturkosten mehr als 130 % des Wiederbeschaffungswertes betragen. Bei diesen Zahlen kommt keine Reparatur mehr in Frage.

Technischer vs. wirtschaftlicher Totalschaden: Wo liegt der Unterschied?

Bei einem wirtschaftlichen Totalschaden macht die Reparatur des Fahrzeugs aufgrund der Zahlen keinen Sinn mehr: Der Aufwand ist größer als der Nutzen. Bei einem technischen Totalschaden hingegen ist die Reparatur aufgrund starker Beschädigungen oder fehlender Ersatzteile gar nicht mehr möglich. Eine fachmännische Reparatur ist ausgeschlossen, auch wenn die Zahlen etwas anderes sagen könnten. Manche Unfallwagen können nicht wiederhergestellt werden.

Bei Neuwagen kann auch von einem unechten Totalschaden die Rede sein. Diese Szenario greift nur für Autos, die vor weniger als 4 Wochen zugelassen wurden und weniger als 1.000 km gelaufen sind. Tritt bei einem solchen Fahrzeug ein unechter wirtschaftlicher Totalschaden auf, bekommt der Geschädigte in aller Regel den Neupreis erstattet. Eine Reparatur wäre möglich, doch die enorme Wertminderung dem Halter als finanzieller Nachteil nicht zuzumuten. Daher ist dieser wirtschaftliche Totalschaden unecht.

Wirtschaftlicher Totalschaden: Wie viel ist der Rest noch wert? Das Sachverständigenbüro Rump sorgt für Klarheit

Die Frage, ob ein wirtschaftlicher Totalschaden vorliegt bzw. was der Unfallwagen noch wert ist, lässt sich aussagekräftig nicht ohne die Expertise eines KFZ Gutachters feststellen. Mit dem Sachverständigenbüro Rump nutzen Sie eine fundierte und vor allem unabhängige Expertise, um für zahlenbasierte Klarheit nach einem Unfall zu sorgen.

Ein Gutachten ist bei einem wirtschaftlichen Totalschaden unverzichtbar & für Unfallopfer kostenlos

Die Kosten für das notwendige Sachverständigengutachten hat die Versicherung des Schädigers zu zahlen. Liegen alle Zahlen bzw. Kosten auf dem Tisch, können Sie mit KFZ Gutachter Rump alle Ihre Optionen und mögliche Schadensersatzforderungen erörtern sowie einfordern. Erstellung und Versand des Gutachtens sind innerhalb von 24 Stunden möglich, sodass die Schadensregulierung sehr schnell Fahrt aufnehmen kann.

Restwert ermitteln bei wirtschaftlichem Totalschaden: Nicht ohne die Expertise eines Gutachters

Um den Restwert / Schrottwert bei einem wirtschaftlichen Totalschaden zu ermitteln, reicht auf keinen Fall nur ein Blick in die Schwacke-Liste. Bei seiner Arbeit wird ein Sachverständiger alle Umstände berücksichtigen, die einen Einfluss auf den Restwert und die Ermittlung des Wiederbeschaffungswertes haben. Abgesehen von Zustand und Zeitwert wird der Sachverständige bei der Berechnung der Wiederbeschaffungskosten auch den notwendigen Aufwand mit einkalkulieren.

Wie sehr man auf die Hilfe eines Fachmanns angewiesen ist, sehen Sie an diesem Beispiel:

Auf den ersten Blick ist kein Schaden zu erkennen, doch der KFZ Gutachter Rump bestätigt den wirtschaftlichen Totalschaden.

Wirtschaftlichen Totalschaden auszahlen lassen / fiktiv abrechnen: Geht das?

Die Abrechnung auf Totalschadenbasis ist im Grunde nichts anderes als eine fiktive Abrechnung für Ihr Fahrzeug. Allerdings ist es nicht möglich, sich den Schaden auszahlen zu lassen. Unfallgeschädigte erhalten nicht die notwendigen Reparaturkosten, sondern in der Regel die Differenz aus Wiederbeschaffungswert und Restwert. Insofern handelt es sich nicht um eine konkrete, sondern eine fiktive Abrechnung.

Allenfalls bei Inanspruchnahme der 130 Prozent-Regel wäre es denkbar, sich die Reparaturkosten auszahlen zu lassen und selber das Auto fachgerecht (!) zu reparieren. Das ist aber, wie am Ende nachzulesen ist, an sehr strikte Bedingungen geknüpft.

Nutzungsausfall bei einem Totalschaden privat & gewerblich: Das sollten Sie wissen

Liegt ein klarer Nutzungswille vor und entscheiden sich Geschädigte nicht für ihren Anspruch auf einen Mietwagen als Ersatzfahrzeug, so kommt eine Nutzungsausfallentschädigung in Betracht. Die Höhe des Tagessatzes richtet sich nach der Fahrzeugklasse, wofür es eine eigene Schwacke-Liste gibt.

Die Länge der Nutzungsausfallentschädigung richtet sich nach der Wiederbeschaffungsdauer, zu der ein KFZ Sachverständiger in seinem Gutachten Angaben macht. 14 bis 16 Tage Nutzungsausfall können bei einem wirtschaftlichen Totalschaden als Regelfall gelten. Es geht im Einzelfall durchaus noch länger: 2014 hat das Oberlandesgericht Celle einer Klägerin 26 Tage Nutzungsausfall zugesprochen (Aktenzeichen 5 U 159/13)

Nutzungsausfallentschädigung im gewerblichen Kontext: Eine komplexe Angelegenheit

Ist ein gewerblich genutztes Fahrzeug von einem wirtschaftlichen Totalschaden betroffen, so sollte ein Fachanwalt zur Rate gezogen werden. In den meisten Fällen kommt eine pauschale Geltendmachung des Nutzungsausfalls nicht in Frage, auch wenn ein klarer Nutzungswille vorliegt. Eine konkrete Bezifferung und aussagekräftige Nachweise sind meistens für eine Entschädigung bei wirtschaftlichen Totalschaden erforderlich. Vorhaltekosten, die eventuell geltend gemacht werden können, lassen sich aus der Schwacke-Liste ableiten.

Gut zu wissen für Gewerbetreibende bei einem wirtschaftlichen Totalschaden

Die Rechte von Geschädigten in diesem Kontext stärkt der Bundesgerichtshof (BGH). Demzufolge ist eine pauschale Geltendmachung des Nutzungsausfall möglich, was sich ein konkreter Verdienstausfall nicht beziffern lässt

Entstehen Nachteile beim wirtschaftlichen Totalschaden?

Nachteile können unmittelbar entstehen, wenn sich Unfallopfer auf die Versicherung des Unfallgegners einlassen. Es ist davon auszugehen, dass ein erstelltes Gutachten nicht völlig objektiv sein wird. Bei einem wirtschaftlichen Totalschaden versuchen Versicherungen nicht selten, den Fahrzeugwert höher anzusetzen. Dadurch sinkt auf der Gegenseite die Summe, die als Entschädigung (Haftpflicht oder Kaskoversicherung) bei einem wirtschaftlichen Totalschaden zu zahlen wäre.

Nutzen Sie Ihr Recht, nach einem unverschuldeten Unfall auf einen unabhängigen Gutachter wie KFZ-Sachverständiger Rump zurückzugreifen. So wahren Sie Ihre finanziellen Interessen von Beginn an konsequent. Nicht selten kommt es zu Rechtsstreitigkeiten bei der Schadensregulierung. Folgendes passiert in der Regulierungspraxis sehr häufig:

  • Wiederbeschaffungswert & Reparaturkosten werden angezweifelt
  • Mietwagenkosten: Ihnen steht ein gleichwertiges Auto nach wirtschaftlichem Totalschaden zu
  • Probleme bei der Übernahme der Abschleppkosten
  • Kürzung der Nutzungsausfallentschädigung

Mit dem leistungsstarken Netzwerk von KFZ Gutachter Rump sind Sie für alle denkbaren Szenarien bestens gewappnet. Nutzen Sie unabhängige Fachberatung, um ALLE denkbaren Schadensersatzposten zu prüfen. Jetzt mehr über den Kfz Gutachter in Hanau und Frankfurt erfahren

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Auto behalten bei einem wirtschaftlichen Totalschaden?

Machen Sie sich klar, dass bei einem älteren Fahrzeug recht schnell ein wirtschaftlicher Totalschaden eintritt, da der Zeitwert vergleichsweise gering ist. Sie können nach der Schadensregulierung den Unfallwagen behalten und weiterfahren, wenn er fahrtüchtig ist und es keinerlei Sicherheitsbedenken gibt. Ansonsten sind nicht nur andere Verkehrsteilnehmer gefährdet, sondern durch grobe Fahrlässigkeit möglicherweise auch der eigene Versicherungsschutz (Haftpflicht, Teilkasko oder Vollkasko).

Auto verkaufen bei einem wirtschaftlichen Totalschaden: Das ist erlaubt

Nach der Schadensabwicklung ist es möglich, als Geschädigter den Unfallwagen zum Restwert laut Gutachten auf dem regionalen Gebrauchtwagenmarkt zu verkaufen. Allerdings müssten Sie sich einen Übererlös laut BGH Urteil aus dem Jahr 1992 ggf. anrechnen lassen. Scheitern die Versuche, das verunfallte Auto zum veranschlagten Restwert zu veräußern, können Sie die gegnerische Versicherung für diese Herausforderung in Anspruch nehmen.

Vorsicht: Ein Unfallschaden darf nicht verschwiegen werden!

Damit der Verkauf rechtskonform über die Bühne gehen kann, muss der Unfallwagen als solcher klar deklariert sein. Mängel dürfen auf keinen Fall wissentlich verschwiegen werden.

Reparatur eines wirtschaftlichen Totalschadens: Gibt es doch noch eine Möglichkeit?

Die Reparatur eines wirtschaftlichen Totalschadens ist im Rahmen der so genannten 130 %-Regel möglich, wenn Fahrzeughalter ein besonderes Integritätsinteresse nachweisen können und die Reparaturkosten maximal 130 % über dem Wiederbeschaffungswert liegen. Dazu ein Beispiel für die Berechnung:

Im Schadensgutachten finden sich folgende Beträge

  • Reparaturkosten 6.000 Euro
  • Wiederbeschaffungswert: 5.000 Euro
  • Restwert: 2.000 Euro

In diesem Fall liegen die Reparaturkosten über dem Wiederbeschaffungswert, aber innerhalb der 130 %. Kommt diese Regel hier zur Anwendung, dürften die Reparaturkosten maximal 6.500 Euro betragen (= 130 % des Wiederbeschaffungswertes). Die Werkstattrechnung dürfte bei diesem wirtschaftlichen Totalschaden nicht über 6.500 Euro liegen. Das wäre aus Sicht des Versicherer unverhältnismäßig.

Bedingungen für die Reparatur eines wirtschaftlichen Totalschadens

Lassen Sie sich vom Sachverständigen Rump persönlich mit Blick auf diese Option bei einem wirtschaftlichen Totalschaden beraten, falls es sich um ein Liebhaberauto handelt. Soll diese Sonderregelung, die der BGH mit einem Urteil ins Leben gerufen hat, Anwendung finden, müssen folgende Bedingungen erfüllt sein:

  • Das Fahrzeug muss nach der Reparatur mindestens 6 weitere Monate gefahren werden bzw. versichert sein.
  • Das Fahrzeug muss vollständig und fachmännisch laut Gutachten wiederhergestellt werden.
  • Ein besonderes Interesse des Halters für die Reparatur muss erkennbar sein.

Wirtschaftlichen Totalschaden selber reparieren: Geht das?

Ja, das ist prinzipiell möglich. Allerdings sind alle geltenden Bestimmungen strikt einzuhalten. Der BGH hat 2005 geurteilt (Aktenzeichen VI ZR 70/04), dass die Reparatur vollständig und fachmännisch nach den Vorgaben eines erstellten Sachverständigengutachtens zu erfolgen hat. Ist das gewährleistet, kann die Reparatur auch selber durchgeführt werden. Das Fahrzeug muss danach für mindestens 6 weitere Monate zugelassen und versichert sein.
Für eine notwendige Bestätigung der Reparatur des wirtschaftlichen Totalschadens kommt wieder ein unabhängiger KFZ-Sachverständiger ins Spiel. Er kann bestätigen, dass alle Reparaturen gemäß Gutachten fachmännisch durchgeführt worden sind. Mit einer Nachbesichtigung durch einen Sachverständigen ist in diesem Szenario also zu rechnen, um den finalen Zustand aussagekräftig dokumentieren zu können.

Diagnose wirtschaftlicher Totalschaden: Das sollten Sie beachten

  • Liegt ein wirtschaftlicher Totalschaden vor? Was ist der Unfallwagen noch wert? Ein Gutachten wird Klarheit in die Zahlen und Handlungsoptionen bei der Schadensregulierung bringen.
  • Haftpflicht- oder Kaskoversicherung? Die Klärung der Schuldfrage entscheidet, welche Versicherung bei einem wirtschaftlichen Totalschaden zuständig ist.
  • Um sich vor finanziellen Verlusten zu schützen, ist die Beauftragung eines unabhängigen Gutachters nach einem Unfall mit Totalschaden dringend zu empfehlen. Die Kosten für ein Gutachten hat die Versicherung des Unfallverursachers zu tragen, wenn kein Eigenverschulden vorliegt.
  • Schadensersatz bei Abrechnung auf Basis eines Totalschadens: Geschädigte erhalten von der Haftpflichtversicherung des Schädigers die Differenz aus Wiederbeschaffungs- und Restwert ausgezahlt. Je nach Unfallszenario lassen sich weitere Schadensersatzpositionen einfordern.
  • Bei einem unechten Totalschaden gilt eine mögliche Reparatur für den Halter als finanziell unzumutbar.
  • Mit der 130 %-Regel ist eine Reparatur auch dann machbar, wenn eigentlich ein wirtschaftlicher Totalschaden vorliegt (Rechenbeispiel s.o.).

Sie vermuten einen wirtschaftlichen Totalschaden und brauchen Hilfe nach einem Unfall?

Nehmen Sie jetzt Kontakt mit dem Sachverständigenbüro Rump auf. Termine sind sehr kurzfristig innerhalb von 24 Stunden möglich. Durch einen flexiblen Vor-Ort-Service können Sie die Schadensregulierung ohne zeitliche Probleme auch bequem am Arbeitsplatz vorantreiben. Sobald das notwendige Schadensgutachten erstellt ist, können Sie alle Schadensersatzpositionen und Handlungsoptionen prüfen.

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