Das Verfassen eines Unfallberichts ist für Sie als Autofahrer mit Sicherheit keine Routine: Dieses Thema wird erst akut, nachdem Sie in einen Verkehrsunfall verwickelt worden sind. Dann nämlich erlangt der Unfallbericht als wichtiges Dokument für die Beweissicherung und Schadensabwicklung große Bedeutung. Insofern macht es Sinn, sich hier mit der Erstellung eines Verkehrsunfallberichts vertraut zu machen.

Definition Unfallbericht

Beim Europäischen Unfallbericht handelt es sich um ein in ganz Europa einheitliches Formular, um den Unfallhergang und alle Beteiligten zu dokumentieren. Es dient der Dokumentation von Tatsachen (!) zur Rekonstruktion des Unfallgeschehens für Außenstehende. Jeder Unfallbeteiligte füllt einen Bericht mit Angaben zur Person, Ereignissen, Versicherung und zum Fahrzeug aus.

Ihr Wissensupdate: Das Wichtigste in 45 Sekunden zum Unfallbericht

  • Bei der Erstellung eines Unfallberichts geht es um Tatsachendarstellungen, NICHT um Schuldzuweisungen, Schuldanerkenntnisse oder persönliche Wertungen.
  • Die faktenorientierte Beantwortung der 5 W-Fragen steht im Zentrum der Unfalldokumentation.
  • Mit einer Unfallskizze und Fotos sowie Zeugen lässt sich die Aussagekraft eines Unfallberichts erhöhen.
  • Die eintrittspflichtige Kfz-Haftpflichtversicherung nutzt einen Unfallbericht, um sich einen Überblick zu verschaffen.
  • Jeder am Unfall Beteiligte sollte einen Unfallbericht ausfüllen und unterschreiben.
  • Zur Vorbereitung macht es definitiv Sinn, einen Unfallbericht im Handschuhfach zu deponieren: Hier können Sie eine Vorlage direkt downloaden!

Häufige Fragen zum Unfallbericht: Schon gewusst?

Was muss im Unfallbericht stehen?

Nutzen Sie als Vorlage den Europäischen Unfallbericht, sodass Sie alle wichtigen Inhalte und Ereignisse Punkt für Punkt erfassen. Hier stehen Ihnen auch Formulierungshilfen und Platz für eine Skizze zur Verfügung. Die 5 W-Fragen muss der Unfallbericht auf jeden Fall beantworten.

Gibt es Vorlagen für einen Unfallbericht?

Ja, hier können Sie ein Muster für einen Unfallbericht kostenlos runterladen und sofort ausdrucken. Beachten Sie, dass der ADAC den Unfallbericht in mehreren Sprachen zur Verfügung stellt.

Wer muss den Unfallbericht schreiben?

Hier finden Sie eine Checkliste. Alle involvierten Fahrer sollten einen Unfallbericht schreiben und auch unterschreiben, damit er von der Versicherung anerkannt wird. Wird die Polizei zum Unfallort gerufen, können auch die Beamten einen Unfallbericht anfertigen.

Wofür benötigt man einen Unfallbericht?

Sie brauchen einen Unfallbericht, um den Unfallablauf und den entstandenen Schaden dokumentieren zu können. Die gegnerische Autoversicherung muss sich mit Blick auf die anstehende Schadensabwicklung ein Bild verschaffen können, vor allem hinsichtlich der Schuldfrage.

Schlüsselfrage: Warum Unfallbericht anfertigen?

Ohne Unfallbericht bzw. Schadensdokumentation werden Sie als Unfallopfer nicht mit der gegnerischen Versicherung abrechnen können. Nach einem Unfall sind die meisten Menschen aufgewühlt und in einer Ausnahmesituation: Ein Formular wie der Unfallbericht kommt daher wie gerufen, um sich selbst zu ordnen und das Unfallgesehen in strukturierter Form zu dokumentieren. Das lässt sich am einfachsten mit dem Europäischen Unfallbericht sicherstellen.

Download Europäischer Unfallbericht: Hier sofort verfügbar!

Wo kriegt man einen Unfallbericht? Ganz einfach hier direkt per Download. Verzichten Sie bei einem unverschuldeten Unfall aber nicht auf die Expertise eines unabhängigen Kfz Gutachters, wenn Sie gerade unverschuldet in einen Autounfall verwickelt sind.

Hier klicken und Unfallbericht gratis herunterladen!

Mit einem Unfallbericht dokumentieren Sie „nur“ den Unfallhergang und entstandenen Schaden. Um dessen Höhe aber exakt beziffern zu können, haben Sie oberhalb der Bagatellschadengrenze von ca. 750 Euro das Recht auf ein kostenloses Sachverständigengutachten.

Fakten, die Sie über den Unfallbericht wissen sollten

  • Drucken Sie zwei Exemplare des Berichts aus, damit alle Unfallbeteiligten ein Unfallprotokoll anfertigen können.
  • Für Fahrten ins Ausland können Sie einen Unfallbericht in der Zielsprache beim ADAC downloaden, damit es nicht zu Sprachbarrieren kommt (jeder füllt das Unfallformular in seiner Sprache aus).
  • Der Unfallbericht muss von beiden Seiten unterschrieben werden.
  • Es geht im Unfallbericht um Fakten, nicht um persönliche Wertungen.
  • Schuldzuweisungen haben im Unfallbericht nichts zu suchen.
  • Der Unfallbericht darf nachträglich nicht geändert werden.
  • Wenn die Polizei einen Unfallbericht ausfüllt, wird mit den Ziffern 01 und 02 nicht immer die Schuld zugewiesen.
  • Der Unfallbericht wird in der Vergangenheitsform (Präteritum) geschrieben. Was zeitlich vor dem Unfall war, wird im Plusquamperfekt beschrieben.

Wie verhalte ich mich nach einem Unfall?

Unabhängig von der Schuldfrage müssen sich alle Beteiligten den unmittelbaren Konsequenzen am Unfallort stellen. Alles andere wäre mit Blick auf § 142 StGB als unerlaubtes Entfernen vom Unfallort (Fahrerflucht) zu werten und strafbar. Es gilt, Ruhe zu bewahren, die Stelle mit Warnblicklicht und Warndreieck zu sichern, bei Bedarf Rettungskräfte zu verständigen und dann Erste Hilfe zu leisten. Eine Checkliste hierzu finden Sie im Beitrag zur Schadensregulierung.

Erst nach der Sicherung und dem Eintreffen von Rettungskräften wenden Sie sich mit dem Unfallbericht der formalen Unfallaufarbeitung bzw. Dokumentation zu. In dieser Ausnahmesituation ist es gut, als Fahrer einen Unfallbericht direkt griffbereit im Handschuhfach zu haben.

Falls Sie keine Schuld haben (z. B. bei einem Auffahrunfall), können Sie noch am Unfallort einen unabhängigen Kfz Gutachter anrufen. Dieser wird Sie bei der Unfalldokumentation und der anschließenden Schadensregulierung tatkräftig unterstützen.

Verhalten bei Unfall im Ausland? Das rät Ihr Experte

Im Ausland sollten Sie die Polizei rufen, um rechtlich auf der sicheren Seite zu sein. Falls Sie mit einem Mietwagen unterwegs sind, ist das Vorgehen nach einem Unfall meistens vertraglich vorgegeben. Sie sollten einen Unfallbericht in der Zielsprache des Landes im Handschuhfach deponieren, sodass Sprachbarrieren nicht zu einem unlösbaren Problem werden.

Inhalt des Unfallberichts: Die 5 W-Fragen

Was schreibe ich in den Unfallbericht? Mit diesen 5 W-Fragen fokussieren Sie sich automatisch auf das Wichtigste:

  1. WER war am Unfallgeschehen beteiligt? (=>Austausch der Personalien im Bericht)
  2. WO ist der Verkehrsunfall passiert?
  3. WANN hat sich der Unfall ereignet?
  4. WAS ist passiert? Welche Folgen hatte der Unfall? Gab es besondere Begleitumstände / Ereignisse wie Wetterkapriolen?
  5. WIE hat sich der Unfallhergang zugetragen?

Beachten Sie zudem, dass der Europäische Unfallbericht ankreuzbare Formulierungshilfen beinhaltet. So können Sie typische Unfallsituationen bzw. Ereignisse festhalten, ohne sich über die richtige Formulierung lange den Kopf zerbrechen zu müssen.

Wer, WIE, was – wieso, weshalb, warum?!

Es liegt in der Natur der Sache, dass die Frage nach dem WIE im Unfallbericht das größte Konfliktpotenzial in sich birgt, denn hiermit ist die Schuldfrage verknüpft. Bei der Schilderung des WIE ist neutral auf das zu verweisen, was tatsächlich gesehen ist.

STOPP: Diese Fehler sollten Sie beim Unfallbericht vermeiden

  • Äußern Sie keine Schuldzuweisungen im Unfallbericht: Es geht um eine tatsachenorientierte Schilderung des Unfallhergangs.
  • Vermeiden Sie Schuldeingeständnisse (gut zu wissen: Gerichtsurteile legen nahe, dass Schuldeingeständnisse unter Druck nach einem Unfall keine Rechtskraft besitzen).
  • Machen Sie bewusst keine falschen Angaben in Ihrem Unfallbericht.
  • Ändern Sie den Unfallbericht als Dokument nicht, nachdem er unterschrieben worden ist.
  • Vergessen Sie nicht, Fotos von der Unfallstelle und auch von Details wie Bremsspuren zu machen.
  • Vergessen Sie nicht, nach Zeugen zu suchen und deren Kontaktdaten im Unfallprotokoll festzuhalten.
  • Nach Möglichkeit sollte die Position des Unfallwagens nicht verändert werden: Ggf. kann die ursprüngliche Position des Fahrzeugs mit Kreide festgehalten werden.

Checkliste: So schreiben Sie den Unfallbericht richtig

  • Vorbereitung für den Ernstfall: Unfallbericht zweifach ausdrucken und griffbereit im Auto deponieren.
  • Haben Sie alle Beteiligten (auch Zeugen) im Unfallbericht aufgenommen?
  • Sind alle wichtigen W-Fragen mit dem Unfallbericht aussagekräftig beantwortet?
  • Haben Sie alle Kontaktdaten und den Fahrzeugschaden im Unfallbericht dokumentiert?
  • Ist eine Skizze erstellt worden, die das Geschehen auf einen Blick verdeutlicht?
  • Haben Sie mit Fotos oder auch Videos weiteres Material zur Beweissicherung gesammelt?
  • Vergewissern Sie sich nach der Fertigstellung des Unfallberichts, dass der Ton sachlich neutral ist. Fakten müssen im Vordergrund stehen, ansonsten wird der gegnerische Versicherer den Unfallbericht in diesem Fall nicht anerkennen.

Klärt der Unfallbericht die Schuldfrage?

Nein, der Unfallbericht an sich verbalisiert die Schuldfrage nicht! Diese Befürchtung braucht kein Beteiligter zu haben. Die Bewertung der Unfallschuld ergibt sich vielmehr aus der Betrachtung des Gesamtbildes und aller Begleitumstände.

Bis hierhin und anhand der Checkliste dürfte deutlich geworden sein, dass es um eine Tatsachenschilderung im Unfallbericht geht, um eine Unfallrekonstruktion vornehmen zu können. Mit einer Anerkenntnis der Schuld hat der neutrale Charakter dieses wichtigen Dokuments keinen Aussagewert mehr.

Wie geht es weiter mit dem Unfallbericht?

Der Unfallverursacher muss fristgerecht eine Schadensmeldung bei seiner Versicherung vornehmen, damit eine Regulierung stattfinden kann. Wer unschuldig in den Unfall verstrickt ist, kann sich an einen Kfz-Sachverständigen zwecks Gutachtenerstellung wenden. Das ist an der Unfallstelle möglich und ein wichtiges Recht, das nicht ungenutzt bleiben sollte.

Unfallgeschädigte müssen sich NICHT auf das gegnerische Schadensmanagement bzw. einen gestellten Schadengutachter einlassen. Handelt es sich um mehr als einen Bagatellschaden, hat der Versicherer des Unfallverursachers die Gutachterkosten komplett zu übernehmen.

Gut zu wissen: Polizei nach Unfall rufen?

Ob die Polizei hinzugerufen werden muss, hängt von der Schwere des Unfalls und dem Kooperationsverhalten ab. Bei Verletzten (Personenschaden) ist es Pflicht, Polizeibeamte zu rufen.

Das ist mit Blick auf den zu erstellenden Unfallbericht auch für den Fall ratsam, dass der Unfallgegner sich völlig querstellt, die Herausgabe von Daten / seiner Personalien verweigert oder sogar aggressiv wird. Vom Gesetz her ist es bei einem reinen Sachschaden nicht notwendig, die Polizei zu rufen.

Fazit: Ein Unfallbericht ist die Basis für die Schadensregulierung!

Ein Verkehrsunfallbericht dokumentiert den Unfallhergang und den entstandenen Schaden, er beziffert ihn aber nicht. Genau das ist aber notwendig, um ihn mit der Haftpflichtversicherung des Schadenverursachers abrechnen zu können. Und genau hier kommt ein unabhängiger Kfz Gutachter wie Marcel Rump ins Spiel: Er wird zeitnah mit einem Schadengutachten ein weiteres wichtiges Dokument erstellen, auf dessen Basis Sie den Schaden mit der gegnerischen Autoversicherung abrechnen können.

Unfallbericht und Schadengutachten sind insofern ein starkes Team, um Ihre Ansprüche als Geschädigter durchsetzen zu können. Und hierzu zählen nicht nur die reinen Reparaturkosten, sondern auch Ansprüche auf einen Mietwagen oder alternativ eine Nutzungsausfallentschädigung sowie Schadenersatz für den erlittenen merkantilen Minderwert.

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