Sie haben erfahren oder fürchten nach einem unverschuldeten Unfall mit Ihrem Auto, die gegnerische Versicherung zahlt weniger als im Gutachten festgelegt? Das ist leider keine außergewöhnliche Nachricht, denn Kfz-Haftpflichtversicherungen kürzen gerne – in den meisten Fällen aber ungerechtfertigt. Insofern kommt es nun darauf an, wie Sie als Geschädigter reagieren oder bereits aufgestellt sind.

Versicherung zahlt weniger als Gutachten vorsieht: Keine Seltenheit!

Sie haben bereits alles richtig gemacht, wenn Sie nach einem unverschuldeten Verkehrsunfall ein unparteiisches Schadengutachten erstellen lassen. Das ist die Basis, um ihre Schadenersatzansprüche bzw. die Schadenshöhe in voller Höhe durchzusetzen und sich mit einem Anwalt aus dem Sachverständigennetzwerk gegen alle Kürzungsversuche zu wehren. Hier lesen Sie, welche Tricks Autoversicherungen anwenden und welche häufigen Kürzungen ungerechtfertigt sind.

Das Wichtigste in Kürze, wenn die Kfz-Versicherung weniger zahlt als das Gutachten festlegt:

    • Lassen Sie unbedingt ein unabhängiges Schadengutachten erstellen und lehnen Sie alle Sparvorschläge der Gegenseite ab!
    • Das Sachverständigengutachten ist Abrechnungsgrundlage für die Schadenshöhe mit der Gegenseite und zugleich Beweissicherung mit Blick auf die Schuldfrage.
    • Sie haben das Recht, oberhalb der Bagatellgrenze von ca. 750 Euro an Reparaturkosten ein Gutachten selbst in Auftrag zu geben.
    • Sie können und sollten sich mit einem Anwalt aus dem Gutachternetzwerk gegen Kürzungen wehren. Bei eigener Unschuld muss der Versicherer des Unfallverursachers auch Rechtsanwaltskosten übernehmen.
    • Kürzungen gehören zur Regulierungspraxis. Daher ist es wichtig, sich als Geschädigter von einem leistungsstarken Gutachterbüro unterstützen zu lassen.

Häufig gestellte Fragen

Was darf die Versicherung abziehen?

Der Haftpflichtversicherer des Schadenverursachers darf nur Leistungen kürzen, die ungerechtfertigt sind bzw. gegen die Schadenminderungspflicht verstoßen (Wirtschaftlichkeitsgebot). Ansonsten ist ein erstelltes Sachverständigengutachten die maßgebliche Grundlage, die nicht willkürlich gekürzt werden kann.

Dürfen notwendige Reparaturkosten gekürzt werden?

Nein, nicht wenn sie von einem unabhängigen (!) Kfz-Sachverständigen im Gutachten aufgeführt sind und zur Instandsetzung notwendig sind. Kürzungen bei Werkstattkosten sind höchstens bei älteren Fahrzeugen zulässig, wenn Versicherungen auf eine freie und keine markengebundene Fachwerkstatt verweisen.

Übersicht: Welche Kosten muss die Versicherung des Unfallgegners übernehmen?

Die Versicherung zahlt weniger als das Gutachten besagt? Grundsätzlich sind Sie als Unfallgeschädigter gemäß § 249 BGB so zu stellen, als wäre das Schadensereignis gar nicht eingetreten. Ihre Rechte und Ansprüche als Unfallopfer sind umfassend. Ein unparteiischer Kfz Gutachter wie Marcel Rump wird Ihnen helfen, diese Schadensposten in voller Höhe durchzusetzen:

  • Übernahme der Reparaturkosten laut Gutachten.
  • Schadenersatz für erlittenen merkantilen Minderwert (Unfallwagen weisen einen Wertverlust auf).
  • Nutzungsausfallentschädigung oder Ersatzwagen für unfallbedingte Ausfallzeit.
  • Erstattung einer Unkostenpauschale sowie für etwaige Abschleppkosten.
  • Bei Personenschaden: Schmerzensgeld, Übernahme von Behandlungs- und Heilungskosten.
  • Je nach Schadensfall können sich weitere Ersatzansprüche ergeben!

Ihre Rechte als Unfallgeschädigter: Das Sachverständigenbüro Rump berät Sie!

  • Sie können selbst einen unabhängigen Kfz-Sachverständigen wählen.
  • Sie dürfen den von der Gegenseite gestellten Versicherungsgutachter und das Schadensmanagement ohne Konsequenzen ablehnen.
  • Sie können einen Rechtsanwalt für Verkehrsrecht hinzuziehen, um sich gegen Kürzungen nach einem Autounfall zu wehren oder Schmerzensgeld durchzusetzen.
  • Sie können sich für die Reparatur des Unfallwagens oder die fiktive Abrechnung (= Auszahlung der Schadenssumme) entscheiden.
  • Für die Ausfallzeit steht Ihnen Schadenersatz zu, entweder ein gleichwertiger Mietwagen oder Nutzungsausfall.

Aber Sie haben auch als Geschädigter Pflichten!

Zentral ist in diesem Kontext die Schadenminderungspflicht gemäß § 254 BGB. Sie müssen den Schaden so gering wie möglich halten und das Wirtschaftlichkeitsgebot bei allen Maßnahmen wahren. Ein Mietwagen muss als klassischer Streitfall aus der gleichen Fahrzeuggruppe wie der Unfallwagen stammen.

Über die Pflichterfüllung brauchen Sie sich keine Sorgen machen

Versicherung zahlt weniger als im Gutachten steht: Wer die Kosten künstlich in die Höhe treibt, riskiert eine Mitschuld. Bei einer Teilschuld zahlt die Versicherung aus formalen Gründen weniger. Sie haben auch die Auskunftspflicht und Mitwirkung bei der Schadenregulierung zu beachten. Sie machen automatisch alles richtig, wenn Sie das Schadensmanagement in die erfahrenen Hände eines unparteiischen Sachverständigenbüros legen.

Mit diesen Methoden / Tricks versuchen Versicherer einzusparen

Vorsicht und Zurückhaltung sind geboten, wenn sich ein/e freundliche/r Sachbearbeiter*in der gegnerischen Versicherung bei Ihnen meldet. Er/Sie möchte wahrscheinlich alles so unkompliziert wie möglich machen. Das Thema ‚Versicherung zahlt weniger als im Gutachten‘ wird gar nicht erst in den Fokus rücken: Sie würden die meisten Kürzungen gar nicht bemerken.

Das muss aber nicht in Ihrem Sinne sein und kann dazu führen, dass Sie unfreiwillig auf einen Teil Ihrer Schadenersatzansprüche verzichten. Vor allem bei den folgenden Themen sollten Sie gewarnt sein:

„Dafür reicht doch ein Kostenvoranschlag!“

Alles halb so wild, mit einem Kostenvoranschlag regeln wir das schnell und unkompliziert. Vorsicht! Oberhalb der Grenze für Bagatellschäden von etwa 750 Euro laut BGH Urteil haben Sie das Recht auf ein Unfallgutachten. Nur auf Gutachtenbasis lassen sich Schadenersatzansprüche wie Wertminderung ableiten und nur ein Unfallgutachten hat vor Gericht eine beweissichernde Funktion.

„Wir schicken Ihnen unseren Gutachter!“

Nein, das ist nur vordergründig ein guter Service. Der Versicherungssachverständige der Gegenseite ist klar in einen Interessenskonflikt verwickelt. Sie können davon ausgehen, dass er den Schaden tendenziell klein rechnen und Ihre Schadenersatzansprüche so begrenzen will. Er könnte auch die Schuldfrage anzweifeln.

„Ein Rechtsanwalt ist doch gar nicht nötig!“

Das wird sich erst im Verlauf der Schadenregulierung zeigen. Die Versicherung zahlt eventuell später weniger als der Gutachter festgelegt hat: Warum sollten Sie dann auf einen für Sie kostenlosen Rechtsbeistand verzichten?

„Wir kennen eine perfekte Werkstatt, die Reparatur geht ganz schnell!“

Perfekt ist in diesem Fall aus Versicherungssicht mit günstig gleichzusetzen, was wiederum für Sie als Geschädigter ungünstig sein wird. Fahren Sie einen Neuwagen oder ein Auto, das keine 3 Jahre alt ist, steht Ihnen die Reparatur in einer markengebundenen Werkstatt zu. Das widerspricht auch nicht der hier vorgestellten Schadenminderungspflicht.

Häufige Kürzungen bei Gutachten: Hier setzt der Rotstift an!

Die gegnerische Versicherung zahlt weniger als im Gutachten steht? Grundsätzlich sind Kürzungen von im Gutachten genannten Schadensposten nur legitim, wenn Maßnahmen der Schadenminderungspflicht widersprechen oder sie unnötig sind.

Ansonsten können Sie sich als Geschädigter voll und ganz auf die Arbeit des Kfz-Sachverständigen in Form des Gutachtens bzw. Angaben zu Schadenssummen verlassen: Der Bundesgerichtshof hat das so genannte Werkstattrisiko dem Schädiger auferlegt. Sie müssen also nicht haften, wenn die Werkstatt vom Gutachten abweicht. Dieses Dokument ist in jeder Hinsicht eine belastbare Grundlage für die Durchsetzung aller Ihrer Ansprüche auf Schadenersatz.

Expertencheck: Das gilt, wenn die Versicherung bei diesen Posten kürzt

Wertminderung

Oberhalb der Bagatellgrenze von etwa 750 Euro ist von einer Wertminderung auszugehen, das Fahrzeug wird nicht mehr als unfallfrei gelten. Insofern sind Sie für die im Gutachten ausgewiesene Wertminderung zu entschädigen. Pauschale Einwände gegen die gutachterlich hergeleitete Wertminderung sind ungerechtfertigt.

Mietwagen

Ihnen steht nach einem Unfall ein gleichwertiger fahrbarer Untersatz zu, wenn das Auto durch den Schaden zeitweise nicht fahrtauglich ist. Fahren Sie einen Kombi, muss der Ersatzwagen aus der gleichen Fahrzeugklasse stammen. Sie müssen sich nach einem fremdverschuldeten Unfall nicht mit einem Kleinstwagen zufriedengeben, was mit Kindern an Bord auch nur schwer möglich wäre.

Verbringungskosten

Hier kürzt die Mehrheit der Haftpflichtversicherer gerne, wobei diese Kosten für den Transport des Unfallwagens in den meisten Fällen unvermeidbar sind. Auch das so genannte Standgeld kann betroffen sein. Sie sollten sich auf jeden Fall gegen Kürzungsversuche wehren.

Beilackierung

Bei Beilackierungskosten wird immer öfter der Rotstift angesetzt. Diese Kosten für die Beilackierung sind oft nötig, um eine technische Wertminderung zu vermeiden. Diese könnte sich durch erkennbare Farbunterschiede im Lack zeigen. Mit der Beilackierung soll für ein perfektes optisches Erscheinungsbild gesorgt werden.

Reparaturkosten für den Schaden

Das, was im Gutachten zum Reparaturweg und zu Instandsetzungskosten steht, ist für die Schadensregulierung maßgeblich. Kürzungen sind nur bei älteren Fahrzeugen erlaubt, was dem Verweis auf eine günstigere freie Werkstatt gleichkommt. Ist das Unfallfahrzeug allerdings nicht älter als 3 Jahre, sind Kosten für eine Markenwerkstatt wegen Garantieansprüchen gerechtfertigt (vergl. BGH Urteil mit dem Aktenzeichen VI ZR 267/14).

Wiederbeschaffungswert bei Totalschaden

Bei einem wirtschaftlichen Totalschaden erhalten Geschädigte die Differenz aus Wiederbeschaffungs- und Restwert. Es liegt in der Natur der Sache, dass gegnerische Versicherungssachverständige daher einen möglichst geringen Wiederbeschaffungsaufwand ansetzen wollen. Den Restwert treiben sie nicht selten in die Höhe, um die Differenz zum Wiederbeschaffungswert so klein wie möglich zu halten. Auch hier gilt: Sie können sich auf die Gutachterexpertise bzw. die hergeleiteten Werte verlassen!

Diese Kfz-Versicherungen machen häufig Probleme bei der Regulierung

Regulieren sollte so viel heißen wie Schadensersatz begleichen. Die Regulierungspraxis sieht oft anders aus. Aufschlussreich ist eine Forsa-Umfrage für die Kfz-Versicherungswirtschaft. Spitzenreiter bei Problemen mit der Schadensregulierung ist demnach die HUK Coburg Haftpflichtversicherung mit 68 %, gefolgt von der VHV und Allianz mit knapp unter 50 %.

Welche Versicherung zahlt weniger als im Gutachten steht?

Bei Verzögerungen im Rahmen der Schadensabwicklung zeigt sich ein sehr ähnliches Bild bei den Versicherungen: Die Allianz verzögert der Umfrage zufolge die Abrechnung von Schadensersatz in jeden zweiten Fall. Bei der HUK Coburg und der VHV ist es gut jeder dritte Fall.

Sie erkennen an diesen Zahlen, dass das Problem ‚gegnerische Versicherung zahlt weniger als Gutachten vorsieht‘ wahrlich keine Seltenheit nach einem Schaden am Fahrzeug ist. Daher ist es wichtig, sich mit einem leistungsstarken Sachverständigenbüro strategisch klug aufzustellen.

Was tun, wenn die Versicherung den Rotstift ansetzt?

Die Versicherung zahlt weniger als im Gutachten vorgesehen? Sie sind bereits in den besten Händen, falls Sie sich für das Schadensmanagement für ein unabhängiges Gutachterbüro entschieden haben. Kommt es zu Kürzungsversuchen durch die Versicherung, steht ein erfahrener Fachanwalt für Verkehrsrecht sofort an Ihrer Seite. Spätestens jetzt wird klar, dass Sie die oben genannten Tricks der Versicherungen mit Vorsicht genießen sollten.

Versicherung zahlt weniger als Gutachten festlegt? Wehren Sie sich!

Verzichten Sie nicht auf eine Erstberatung! Sie können notfalls vor Gericht ziehen, um sich gegen unberechtigte Versicherungskürzungen zu wehren.

Fazit: Wie ein Kfz Gutachter und Anwälte Ihnen helfen können

Sie haben hier erfahren, wie Sie den Befund ‚Versicherung zahlt weniger als im Gutachten zu lesen‘ einordnen können. Aus den genannten Kürzungsmotiven von Versicherungen und angesichts Ihrer umfassenden Rechte sollten Sie nach einem unverschuldeten Unfall auf ein unparteiisches Kfz Gutachterbüro wie jenes von Marcel Rump zurückgreifen.

Sie setzen so nicht nur auf die erfahrene Gutachterexpertise, sondern ein leistungsstarkes Sachverständigennetzwerk: Mit kooperierenden Werkstätten und Anwälten stehen Ihnen für alle denkbaren Regulierungsszenarien sofort maßgeschneiderte Lösungen bereit.

Lassen Sie die Kürzungstaktik der Versicherung der Gegenseite nicht aufgehen!

Im Einzelfall mag es nur um 100 oder 200 Euro gehen. Angesichts tausender Fälle aber machen sich teils automatisierte (!) Kürzungen für Autoversicherer definitiv bezahlt.

Versicherung zahlt weniger als Gutachten besagt: Nicht mit mir!

Kfz Gutachter Rump unterstützt Sie schnell und umfassend im Schadensfall. Das notwendige Gutachten als wichtige Abrechnungsgrundlage mit der eintrittspflichtigen Versicherung kann binnen 24 Stunden fertig sein. Die Begutachtung des Unfallfahrzeugs ist sehr flexibel möglich. Nehmen Sie Kontakt auf, um bei der Schadensregulierung mit einem Profi nichts mehr dem Zufall zu überlassen.