Unfälle geschehen – Was tun wenn?

Jedes Jahr ereignen sich in Deutschland mehr als zwei Millionen Verkehrsunfälle. Auch wenn dabei nur ein sehr geringer Sachschaden entstanden ist, müssen bestimmte Dinge bei der Abwicklung beachtet werden. Wer dabei immer bedacht reagiert und sich richtig verhält, kann sich eine Menge Ärger und ebenfalls Kosten sparen.

Das Wichtigste kurz zusammengefasst:

  • Unfallstelle absichern
  • Erste Hilfe leisten
  • Notruf verständigen
  • Beweise sammeln
  • Kontaktdaten austauschen

1. Die Unfallstelle richtig absichern

Wenn es zu einem Unfall gekommen ist, sollten Sie sich an einer geschützten Stelle aufhalten, bis Hilfe eintrifft, wie zum Beispiel hinter einer Leitplanke oder auch in Ihrem Fahrzeug selber, wenn dieses nicht zu stark beschädigt ist. Schalten Sie zudem die Warnblinkanzeige an und ziehen Sie die Warnweste an, damit Sie besser von anderen Verkehrsteilnehmern erkannt werden. Sehr wichtig ist auch, die Unfallstelle zu markieren. Stellen Sie hierfür auf Autobahnen 200 Meter entfernt von der Stelle des Geschehens ein Warndreieck auf, auf Landstraßen 100 Meter.

2. Notruf verständigen

Wenn sich bei dem Unfall auch Menschen verletzt haben, sollten Sie direkt den Notruf unter der Nummer 112 verständigen. Dort erreichen Sie die Leitstelle, die alle erforderlichen Alarmierungen an Polizei, Krankenwagen und Feuerwehr weitergibt. Liegen dagegen nur Sachschäden vor, reicht es, wenn Sie einfach nur die 110 wählen. Die Polizei wird sich dann zu Ihnen auf den Weg machen und den Unfall protokollieren.

In beiden Fällen, ist es von Vorteil, die fünf W’s zu beachten:

  • Wo ist der Unfall geschehen?
  • Was genau ist geschehen?
  • Wie viele Menschen sind betroffen?
  • Welche Verletzungen liegen vor?
  • Warten auf mögliche Rückfragen!

3. Erste Hilfe kann Leben retten

Wenn sich bei dem Unfall auch Menschen verletzt haben, kann eine Erste Hilfe sehr wichtig sein. Um in solchen Situationen richtig zu handeln, sollten Sie Ihre Kenntnisse regelmäßig auffrischen. Viele Abendschulen bieten dazu Seminare an, in denen Sie regelmäßig zum Beispiel die sogenannte stabile Seitenlage oder eine Herzdruckmassage lernen und üben.

4. Die Schadensregulierung

Wenn alle wichtigen Dinge vor Ort geklärt und erledigt und die Kontaktdaten der Beteiligten ausgetauscht wurden, können Sie sich von der Unfallstelle entfernen. Dennoch damit ist der Vorfall keineswegs komplett vom Tisch. Denn nun müssen Sie erst noch Ihre Versicherung darüber informieren, damit diese mit der Schadensregulierung beginnen kann. Warten Sie damit nicht zu lange, damit schnell alle Schritte eingeleitet werden können.

Zudem können Sie, wenn Ihr Fahrzeug bei dem Zusammenstoß beschädigt wurde, den Schaden von einem KFZ-Sachverständigen beurteilen und schätzen lassen. Den von ihm festgestellten Wert teilen Sie dann der Versicherung des Unfallgegners mit, sofern dieser die Schuld an dem Unfall trägt.